Neue Untersuchung gegen Wizz Air wegen angeblich irreführender Praktiken

Ungarns Wettbewerbsbehörde, die Gazdasági Versenyhivatal (GVH), hat eine weitere Untersuchung gegen Wizz Air eingeleitet, nachdem sie nicht feststellen konnte, ob die Fluggesellschaft die zuvor festgestellten rechtswidrigen Praktiken eingestellt hat.
Der Schritt erfolgte, nachdem die GVH zu dem Schluss gekommen war, dass die von der Fluggesellschaft vorgelegten Unterlagen keinen ausreichenden Beweis dafür lieferten, dass sie frühere von der Behörde auferlegte Verpflichtungen vollständig erfüllt hatte.
Hintergrund: Irreführende Praktiken und ein saftiges Bußgeld
Der Fall geht auf eine frühere Untersuchung zurück, die im August 2024 zu einer Geldstrafe von mehr als 300 Millionen HUF (ca. 780.000 EUR) führte.
Nach Ansicht des GVH hat Wizz Air zwischen November 2018 und Mai 2024 irreführende Geschäftspraktiken angewandt. Die Behörde stellte fest, dass die Fluggesellschaft es versäumt hatte, ihre Kunden eindeutig darüber zu informieren, dass bestimmte Zusatzleistungen wie Priority Boarding und aufgegebenes Gepäck separat erworben werden können, selbst wenn der einfachste Tarif gewählt wurde.
Indem die Fluggesellschaft diese Informationen unterließ oder verzögerte, lenkte sie die Fluggäste effektiv auf teurere Paketangebote, die diese Leistungen standardmäßig enthielten.
Bedenken über den automatischen Check-in-Service
Die Untersuchung ergab auch Probleme mit dem automatischen Check-in-Service von Wizz Air. Der GVH stellte fest, dass die Fluggesellschaft bei der Information der Kunden über den Inhalt und die Einschränkungen dieses Dienstes nicht die erforderlichen Standards professioneller Sorgfalt eingehalten hat.
Als Teil ihrer Entscheidung wies die Behörde die Fluggesellschaft an, diese Praktiken einzustellen und eindeutige Beweise dafür vorzulegen, dass die notwendigen Änderungen vorgenommen wurden.

Einhaltung der Vorschriften noch in Frage gestellt
Obwohl Wizz Air die Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, konnte die GVH nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen, ob die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist, berichtete Telex.
Infolgedessen hat die Behörde nun eine detaillierte Nachprüfung eingeleitet, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.
Der GVH betonte, dass Unternehmen Korrekturmaßnahmen vollständig und ordnungsgemäß umsetzen und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens angemessene Nachweise erbringen müssen. Andernfalls könnten weitere Strafen verhängt werden.
Wizz Air verteidigt sein Vorgehen
Nach dem ursprünglichen Bußgeldbescheid erklärte Wizz Air, dass sie während der einjährigen Untersuchung kooperiert und einen konstruktiven Ansatz verfolgt habe. Die Fluggesellschaft erklärte, sie habe proaktiv mehrere Änderungen eingeführt und sei offen für die von der Behörde vorgeschlagenen Verpflichtungen.
Das Unternehmen kritisierte auch die Geldstrafe und argumentierte, dass eine direkte Entschädigung der betroffenen Passagiere vorteilhafter gewesen wäre als eine an den Staat gezahlte Geldstrafe.
Risiko von weiteren Sanktionen
Sollte der GVH feststellen, dass Wizz Air seiner früheren Entscheidung nicht vollständig nachgekommen ist, könnten der Fluggesellschaft weitere Geldstrafen drohen.
Das Ergebnis der Folgeuntersuchung wird darüber entscheiden, ob die Billigfluggesellschaft die Bedenken erfolgreich ausgeräumt hat oder ob weitere Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich werden.
