Schockierende neue Details zum tödlichen Bauunfall eines studentischen Aushilfsarbeiters

Ein 17-jähriger Junge stürzte auf dem Gelände eines Bauunternehmens in Szeged kopfüber in eine Schneidemaschine, woraufhin die Maschine ihn in sich hinein zog. Die am Unfallort eintreffenden Rettungssanitäter konnten sein Leben nicht mehr retten. Die Polizei ermittelt weiterhin zu der Tragödie, die sich Mitte Juli ereignete, während weitere Einzelheiten über den genauen Hergang und die Umstände des tödlichen Unfalls bekannt geworden sind.
Mit dem Kopf voran in die Maschine
Der tragische Vorfall ereignete sich am 16. Juli auf dem Gelände eines Bauunternehmens in Szeged. Der 17-Jährige absolvierte dort über einen Vertragspartner ein Sommerpraktikum. Wie wir damals berichteten, wurde er in eine in der Bauindustrie verwendete Schneidemaschine gezogen und starb infolge des Unfalls. Die Maschine diente zum Schneiden und Verpacken von Dämmplatten.
Telex berichtetein einem Artikel eines Journalisten aus Szeged, dass der junge Mann mit dem Kopf voran in die Schneidemaschine fiel, woraufhin die Maschine ihn in sich hineinzog. Die zum Unfallort gerufenen Rettungskräfte konnten ihn nicht mehr retten. Die Polizeidirektion des Komitats Csongrád-Csanád bestätigte, dass sie den Fall wegen des Verdachts auf fahrlässige Gefährdung mit Todesfolge am Arbeitsplatz untersucht; zudem wurden Sachverständige hinzugezogen.

Arbeitnehmer unter 18 Jahren genießen besonderen gesetzlichen Schutz
Das ungarische Recht gewährt studentischen Arbeitskräften unter 18 Jahren einen verstärkten Schutz. Minderjährige dürfen in industriellen Betrieben arbeiten, jedoch nur, wenn die Arbeit angesichts ihrer körperlichen Verfassung, ihrer Entwicklung und ihres Gesundheitszustands keine schädlichen Folgen mit sich bringt.
Ihre tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, sie dürfen keine Überstunden leisten und haben Anspruch auf längere Ruhezeiten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber zudem gesondert prüfen, ob der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel oder die Technologie eine erhöhte Gefahr für Minderjährige darstellen. Ist dies der Fall, müssen sie auch prüfen, ob die Tätigkeit überhaupt von einem Arbeitnehmer unter 18 Jahren ausgeübt werden kann.

Sicherheitsschulungen reichen nicht aus
Der Arbeitsrechtsanwalt Dr. Alex Ember erklärte gegenüber dem Journalisten aus Szeged, dass bei solchen Arbeitsverhältnissen in der Regel das aufnehmende Unternehmen die größere arbeitsrechtliche und insbesondere arbeitsschutzrechtliche Verantwortung trage, da es die Arbeit organisiere, die Bedingungen schaffe und die Arbeitnehmer beaufsichtige. Im Fall von Szeged wird jedoch erst das Ergebnis der Untersuchung klären, ob eine Unterlassung oder ein Verstoß vorlag.
Arbeitsschutzschulungen sind auch für Minderjährige verpflichtend, garantieren jedoch für sich genommen keine Sicherheit. Jüngere Arbeitnehmer und studentische Hilfskräfte verfügen in der Regel über weniger Erfahrung und benötigen daher möglicherweise eine engere Beaufsichtigung. Gefährliche Arbeiten sollten von ordnungsgemäß geschulten Mitarbeitern ausgeführt werden, und in einigen Fällen muss zudem eine für die Leitung der Arbeiten verantwortliche Person benannt werden.
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Nach Angaben des Ungarischen Gewerkschaftsbundes werden schwere Arbeitsunfälle oft durch mehrere Faktoren gleichzeitig verursacht: beispielsweise durch eine nicht ausreichend praxisorientierte Ausbildung, mangelnde Beaufsichtigung unerfahrener Arbeitnehmer, Zeitdruck oder eine unvollständige Risikobewertung. Besonders gefährlich kann es sein, wenn ein junger Arbeitnehmer ohne angemessene Aufsicht mit einer Aufgabe betraut wird, die größere Erfahrung erfordert.
Unternehmen verspricht strengere Sicherheitsmaßnahmen
Die Gewerkschaft erklärt, viele Arbeitsunfälle könnten verhindert werden, wenn die bestehenden Vorschriften konsequent angewendet würden. Sie ist der Ansicht, dass eine stärkere Arbeitsschutzbehörde, praxisorientiertere Schulungen, eine intensivere Betreuung von Minderjährigen sowie strengere Risikobewertungen erforderlich sind.
Die betroffene Firma Bodrogi Bau Kft. lehnte eine detaillierte Stellungnahme ab, da die Ermittlungen noch andauern. Sie erklärte jedoch, dass sie in Zukunft noch mehr unternehmen werde, um Arbeitsunfälle zu verhindern, und dass die Geschäftsleitung weiterhin in Kontakt mit den Angehörigen des verstorbenen Jungen stehe.
Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an, sodass bislang nicht genau bekannt ist, was zum Tod des 17-jährigen studentischen Aushilfsarbeiters geführt hat oder wer letztendlich für die Tragödie zur Verantwortung gezogen wird.
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