Schiffskollision – Viking Sigyn-Kapitän verzichtet nicht auf Gerichtsverfahren
Der im Zusammenhang mit der Kollision auf der Donau im vergangenen Mai angeklagte ukrainische Schiffskapitän hat sich geweigert, auf sein Recht auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten.
Die Staatsanwaltschaft schlug am Mittwoch eine neunjährige Haftstrafe und ein neunjähriges Verbot des Führens von Booten unter der Bedingung vor, dass der Angeklagte seine Schuld eingesteht und auf sein Recht auf ein Gerichtsverfahren verzichtet. Der Angeklagte lehnte den Deal heute ab und verweigerte die Aussage.
Am Mai 29, dem Das Kreuzfahrtschiff Viking Sigyn kollidierte mit dem Aussichtsboot Hableány die 33 südkoreanische Touristen an Bord und eine Besatzung von zwei Ungarn hatte.
Sieben Touristen wurden nach der Kollision aus dem Wasser gerettet, der Rest starb. Eine der Leichen wurde nicht geborgen.
Laut Anklage steuerte der Kapitän das Kreuzfahrtschiff allein, als es die Margaret Bridge erreichte.
Er sei seinen Pflichten mindestens fünf Minuten lang nicht nachgekommen, heißt es in der Anklage.
Während dieser Zeit kollidierte sein Schiff mit dem Aussichtsboot Hableány und drückte es unter Wasser.
Dem Kapitän des Kreuzfahrtschiffes wird schwere Fahrlässigkeit und unterlassene Hilfeleistung für gefährdete Personen vorgeworfen. Diese Handlungen werden nach ungarischem Recht mit zwei bis elf Jahren Gefängnis geahndet.
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Quelle: MTI
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