Ungarn legt wegweisenden Gesetzentwurf zur Öffnung der Geheimdienstakten aus der kommunistischen Ära vor

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Die ungarische Regierung hat dem Parlament einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Weg für die bislang umfassendste Offenlegung von Akten der Staatssicherheit aus der Zeit des Kommunismus ebnen würde und damit ein Versprechen einlöst, das seit dem demokratischen Wandel des Landes vor mehr als drei Jahrzehnten unerfüllt geblieben ist.
Laut einer Erklärung der Regierung wurde der Gesetzentwurf nach einer öffentlichen Konsultation fertiggestellt und zielt darauf ab, bisherige Einzelmaßnahmen durch einen völlig neuen Rechtsrahmen zu ersetzen, der die Offenlegung von Dokumenten regelt, die von den Geheimdiensten der kommunistischen Diktatur erstellt wurden.
Regierung strebt mehr Transparenz durch die Öffnung von Akten aus der kommunistischen Ära an
Das Kabinett argumentiert, dass frühere Regierungen seit dem Regimewechsel wiederholt versucht hätten, die Aktivitäten des Staatssicherheitsapparats der kommunistischen Ära aufzudecken, doch keine dieser Initiativen habe sich als umfassend oder erfolgreich erwiesen.
Sie erklärte, die anhaltende Geheimhaltung hinsichtlich der Identitäten und Aktivitäten von Informanten, die unschuldige Bürger überwacht haben, habe das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Institutionen und Politiker untergraben. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit des Landes und die Gewährleistung der Transparenz öffentlicher Institutionen wesentliche Säulen eines demokratischen Rechtsstaats sind.
Dem Vorschlag zufolge soll das Gesetz das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherstellen, den Opfern des kommunistischen Regimes moralische Wiedergutmachung gewähren und das historische Verständnis vertiefen, indem die Akten der Informanten der Öffentlichkeit so umfassend wie möglich zugänglich gemacht werden.
Historische Archive sollen Unterlagen umfassend zugänglich machen
Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die erweiterte Rolle des Historischen Archivs der Staatssicherheitsdienste. Die Einrichtung würde damit beauftragt, bisher geheime Dokumente auf möglichst einfache und umfassende Weise zugänglich zu machen.
Um den Zugang für die Öffentlichkeit zu erleichtern, plant die Regierung die Einrichtung einer speziellen Online-Plattform, auf der Dokumente digital durchsucht und eingesehen werden können.
Das Parlament hat bereits durch frühere Gesetze vorbereitende Maßnahmen für den Offenlegungsprozess verabschiedet. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den gesamten Prozess von der Veröffentlichung bis hin zum Datenschutz regeln.
Die Offenlegung soll in mehreren Schritten erfolgen
Die Regierung legte zudem einen Zeitplan für die Freigabe der Akten vor. Die ersten Dokumente, die voraussichtlich öffentlich zugänglich gemacht werden, sind die sogenannten „sechs Karten“ (hatos kartonok) und die berüchtigten Magnetbandarchive – kurz vor dem 70. Jahrestag der ungarischen Revolution von 1956.
Die sechs Karten enthalten Informationen zur Anwerbung von Informanten für das Überwachungsnetzwerk der kommunistischen Ära. Bei den Magnetbändern handelt es sich hingegen um im Januar 1990 erstellte digitale Kopien, die mehrere Datenbanken der Staatssicherheit enthalten:
- die G-Datenbank, die operative Unterlagen umfasst;
- die H-Datenbank, die das Netzwerkverzeichnis der Informanten enthält; sowie
- die K-Datenbank, das zentrale Spionageabwehrregister.
Nach Angaben der Regierung wurden diese Datenbanken damals ohne systematische Gliederung auf Magnetbänder kopiert.
Im weiteren Verlauf des Jahres planen die Behörden, die erhalten gebliebenen B-Akten schrittweise zu veröffentlichen; dazu gehören Rekrutierungsunterlagen, Bewertungen der rekrutierten Personen, die Identitäten von Personen, die mit dem Netzwerk in Verbindung stehen, sowie Aufzeichnungen darüber, von wem die Informanten Informationen gesammelt haben.
Datenschutzmaßnahmen sind weiterhin Teil des Verfahrens
Bevor Material veröffentlicht wird, prüfen Beamte die Dokumente, um festzustellen, ob eine Offenlegung die Grundrechte, die Privatsphäre oder die Menschenwürde der in den Akten genannten Personen verletzen würde. Besonders sensible personenbezogene Daten – darunter Angaben zur Gesundheit einer Person, zu pathologischen Abhängigkeiten oder zur sexuellen Orientierung – werden nur unter strengen gesetzlichen Auflagen zugänglich gemacht.
Nach Angaben der Regierung zielt die Gesetzgebung darauf ab, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem öffentlichen Interesse am Verständnis der Vergangenheit, der akademischen Freiheit, dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen, die auch heute noch relevant sind.
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Ein Versprechen, das bis in die Zeit des demokratischen Wandels zurückreicht
Die Regierung erklärt, das Gesetz stelle einen bedeutenden Schritt in Richtung historischer Aufarbeitung dar und werde sowohl Forschern als auch der breiten Öffentlichkeit helfen, die kommunistische Vergangenheit Ungarns besser zu verstehen.
Mit der Öffnung der Archive, so argumentiert das Kabinett, erfülle es eine Verpflichtung, die erstmals während des demokratischen Wandels vor mehr als 30 Jahren eingegangen wurde, und schaffe gleichzeitig einen rechtlichen Rahmen, der Transparenz mit dem Schutz der Privatsphäre und Erwägungen der nationalen Sicherheit in Einklang bringen soll.
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