Ungarns einflussreiches neues Amt für Vermögensrückgewinnung tritt mit weitreichenden Befugnissen zur Untersuchung öffentlicher Vermögensverhältnisse in Kraft

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Das ungarische Parlament hat das Gesetz zur Einrichtung der Nationalen Behörde für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz verabschiedet und ihr weitreichende Befugnisse zur Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchs öffentlicher Vermögenswerte sowie zur Rückgewinnung unrechtmäßig erworbenen Staatseigentums eingeräumt.
Neue Behörde zur Rückforderung von EU-Mitteln
Das ungarische Parlament hat ein Gesetz zur Einrichtung des Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz (NVVH) verabschiedet und damit eine neue Behörde geschaffen, deren Aufgabe es ist, öffentliches Vermögen zu schützen, den Verdacht auf Missbrauch von Staatseigentum zu untersuchen und bei der Rückgewinnung unrechtmäßig erworbener öffentlicher Vermögenswerte zu helfen.
Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag mit 143 Ja-Stimmen und 47 Nein-Stimmen verabschiedet.
Gemäß dem Gesetz wird die neue Behörde den rechtlichen Rahmen schaffen, der zum Schutz des öffentlichen Vermögens, zur Aufdeckung der unrechtmäßigen Verwaltung von Staatseigentum und zur Erleichterung der Vermögensrückgewinnung erforderlich ist.
Umfassende Ermittlungsbefugnisse zur Vermögensrückführung
Die NVVH wird befugt sein, Risikobewertungen und Ermittlungen zum Schutz des öffentlichen Vermögens durchzuführen sowie Organisationen bei Bedarf unter Aufsicht zum Schutz des öffentlichen Vermögens zu stellen.
Ihre Befugnisse sind weitreichend. Im Rahmen von Ermittlungen sind die Beamten berechtigt, Räumlichkeiten zu betreten, die mit einem Ermittlungsfall in Zusammenhang stehen, darunter Büros, Archive, Lagerräume und Serverräume. Sie sind zudem berechtigt, relevante Dokumente, Unterlagen, Verträge und elektronische Datenträger einzusehen.
Das Nationale Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz wird zudem befugt sein, die Bankkonten und finanziellen Vermögenswerte von Organisationen zu überprüfen, die unter seine Aufsicht gestellt wurden. Darüber hinaus kann es Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben wahrnehmen, die auf die Rückgewinnung und den Schutz öffentlicher Vermögenswerte abzielen, und bei Bedarf die Unterstützung der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) sowie anderer Behörden in Anspruch nehmen.
Das Gesetz sieht zudem eine Phase vor dem Strafverfahren vor, in der die Behörde Risikoanalysen durchführen kann, bevor sie je nach den gewonnenen Erkenntnissen entscheidet, ob ein Verfahren zum Schutz öffentlicher Vermögenswerte eingeleitet oder ein Strafverfahren eröffnet wird.
Der amtierende Präsident unterzeichnet das Gesetz
Nach der Verabschiedung durch das Parlament gab die amtierende Präsidentin Ágnes Forsthoffer am Mittwoch auf Facebook bekannt, dass sie das Gesetz unterzeichnet habe, nachdem es einer verfassungsrechtlichen Prüfung durch Rechtsexperten im Sándor-Palast unterzogen worden war.
Sie erklärte, bei der Prüfung seien keine verfassungsrechtlichen Bedenken festgestellt worden, und fügte hinzu, dass die neue Behörde dafür zuständig sein werde, Missbräuche im Zusammenhang mit öffentlichem Vermögen aufzudecken, die Rückführung unrechtmäßig erworbenen Vermögens zu unterstützen und dazu beizutragen, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.
Das Gesetz trat am Tag ihrer Bekanntgabe, also am Mittwoch, dem 29. Juli 2026, in Kraft.
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Die Führung soll innerhalb von 30 Tagen ernannt werden
Gemäß der Gesetzgebung muss das Parlament den Präsidenten und die Vizepräsidenten der NVVH innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes wählen.
Die Einrichtung dieser Behörde war eines der wichtigsten Wahlversprechen der regierenden Tisza-Partei, die argumentierte, dass eine eigens dafür geschaffene Institution erforderlich sei, um den Schutz öffentlicher Vermögenswerte zu stärken und die Rückführung unrechtmäßig erworbenen Staatseigentums zu verbessern.
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