Wichtige Regierungsankündigung: Verfassungsänderung und Geheimdienstakten auf der Tagesordnung des Kabinetts

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Die jüngste Pressekonferenz der ungarischen Regierung brachte mehrere wichtige Ankündigungen mit sich, darunter ein Förderprogramm in Höhe von 100.000 HUF zur Unterstützung benachteiligter Kinder beim Schulstart, neue Rechtsvorschriften zu Akten der Geheimdienstbehörden aus der kommunistischen Ära, Änderungen, die Stiftungen zur Verwaltung von Vermögenswerten im öffentlichen Interesse betreffen, sowie einen Vorschlag, Ungarns „vármegyék“ wieder in „Counties“ umzubenennen.
Laut MTI gab Ministerpräsident Péter Magyar die Beschlüsse nach einer Kabinettssitzung bekannt und erklärte, die Maßnahmen beträfen soziale Unterstützung, Transparenz in den öffentlichen Finanzen, EU-bezogene Gesetzesänderungen sowie symbolische Verfassungsänderungen.
Unterstützung beim Schulstart für benachteiligte Kinder
Eine der unmittelbarsten Maßnahmen, die bei der Pressekonferenz der ungarischen Regierung angekündigt wurden, ist eine Schulanfangszulage in Höhe von 100.000 HUF für bedürftige Kinder. Zum offiziellen Wechselkurs vom 2. Juli entspricht dies etwa 281 Euro.
Die Unterstützung wird vor Beginn des Schuljahres in zwei Raten ausgezahlt und soll rund 400.000 Familien helfen. Zu den anspruchsberechtigten Gruppen zählen Familien, die regelmäßig Kindergeld beziehen, Eltern, die chronisch kranke, behinderte oder sonderpädagogisch förderungsbedürftige Kinder erziehen, Teilnehmer an den Programmen „Dobbantó“ und „Műhelyiskola“ sowie Alleinerziehende.
Kinder, die in Kinderheimen leben, von Pflegeeltern großgezogen werden oder Waisenrente beziehen, haben ebenfalls Anspruch auf die Beihilfe. Die Regierung erklärte, die Maßnahme ziele darauf ab, die Chancen von Kindern zu verbessern, die aus benachteiligten Verhältnissen stammen. Lesen Sie die Details HIER.
Akten der Geheimpolizei sollen veröffentlicht werden
Das Kabinett erörterte zudem die seit langem aufgeschobene Frage der Akten der Staatssicherheit aus der kommunistischen Ära. Die Regierung plant, einen Gesetzentwurf zur vollständigen Offenlegung der Geheimdienstaktivitäten des ehemaligen Regimes sowie zur Arbeitsweise des Historischen Archivs der ungarischen Staatssicherheitsdienste vorzulegen.
Gemäß dem Vorschlag sollen nicht klassifizierte beschreibende Daten aus den sogenannten „Sechs-Karten“ und Magnetbändern am Vorabend des Nationalfeiertags am 23. Oktober veröffentlicht werden. Rekrutierungsakten und B-Protokolle sollen dann schrittweise, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026 zugänglich gemacht werden.
Die Regierung erklärte, dass Personenkennzahlen und besonders sensible Daten, darunter Informationen zu Gesundheit, Sucht, Sexualleben und sexueller Orientierung, geschwärzt würden. In begründeten Fällen würden auch die Daten von Überwachungsbetroffenen, Opfern und Dritten anonymisiert.
Zur Unterstützung der Überprüfung der geheimen Dokumente soll ein neuer Beratungsausschuss eingerichtet werden. Dieser soll sich aus Experten für nationale Sicherheit, Historikern, Archivaren und Juristen zusammensetzen.
Stiftungen, öffentliche Finanzen und zivile Unterstützung werden überprüft
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Unterrichtung durch die ungarische Regierung betraf Stiftungen zur Vermögensverwaltung im öffentlichen Interesse, die auf Ungarisch als „kekvák“ bezeichnet werden. Bei Stiftungen, die Aufgaben im Bereich der Hochschulbildung wahrnehmen, werden die Rechte des Stifters ausschließlich vom Minister für Bildung und Kinderangelegenheiten im Namen des ungarischen Staates ausgeübt.
Die Regierung bekräftigte, dass im Hochschulbereich tätige Stiftungen am 1. August 2027 ihre Tätigkeit einstellen sollen, während andere derartige Stiftungen bis zum 31. August 2026 ihre Tätigkeit einstellen sollen.
Das Kabinett beschloss zudem, die Regeln für die öffentlichen Finanzen zu verschärfen. Künftige Regierungsbeschlüsse müssen wesentliche finanzielle Entscheidungen öffentlich festhalten, darunter die Verwendung außerordentlicher Rücklagen, Haushaltsumschichtungen sowie staatliche Verpflichtungen in Höhe von 5 Milliarden HUF oder mehr, was etwa 14,1 Millionen Euro entspricht.
Darüber hinaus wird die Frist für die Vorlage des Haushaltsplans für das folgende Jahr von Ende September auf den 31. Oktober verschoben, sodass der Planungsprozess auf aktuellere Wirtschaftsdaten stützen kann.
Die Regierung wird zudem eine Überprüfung des Nationalen Kooperationsfonds einleiten, um die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Fördermitteln für die Zivilgesellschaft zu untersuchen. Die erste Frist für diese Überprüfung ist der 1. August 2026.
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EU-Harmonisierung und Energievorschriften
Mehrere Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union. Das Kabinett beschloss Änderungen hinsichtlich der Sicherheit von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vorschriften zu gefährlichen Stoffen.
Die Regierung schlug zudem Änderungen an vier Energiegesetzen vor, um die Verpflichtungen im Rahmen des ungarischen Konjunkturprogramms zu erfüllen. Der Ankündigung zufolge könnten dadurch 868 Milliarden HUF – das entspricht etwa 2,44 Milliarden Euro – an eingefrorenen EU-Mitteln freigegeben werden.
Die geplanten Änderungen würden die Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, fördern und die Vorschriften für die Ausweisung von Gebieten, die für Onshore-Windparks geeignet sind, anpassen. Die Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen würde von 130 Metern auf 199 Meter angehoben.
Haushalte und Kleinstunternehmen mit intelligenten Stromzählern könnten zudem freiwillig Verträge mit dynamischer Strompreisgestaltung abschließen.
„Counties“ könnten wieder als offizielle Bezeichnung eingeführt werden
Die Regierung wird einen Verfassungsänderungsantrag einbringen, um „vármegyék“ in „megyék“ umzubenennen und damit den gebräuchlicheren Begriff für Landkreise wieder einzuführen. Die Leiter der Regierungsämter würden zudem von „főispán“ in „Regierungskommissare“ umbenannt.
Für ausländische Leser ist diese Änderung vor allem symbolischer und administrativer Natur. Ungarn hat den Begriff „vármegye“ in den letzten Jahren wieder eingeführt und damit eine historische Bezeichnung für Landkreise wiederbelebt. Der jüngste Vorschlag sieht eine Rückkehr zu dem einfacheren, modernen Begriff vor, der im ungarischen Alltagssprachgebrauch verwendet wird.
Die breite Palette an Beschlüssen zeigt, dass das Kabinett unmittelbare soziale Maßnahmen mit längerfristigen institutionellen und rechtlichen Veränderungen verbindet. Das Schulförderprogramm dürfte kurzfristig die unmittelbarsten Auswirkungen haben, während die Öffnung der Akten der Geheimpolizei und die vorgeschlagenen Regeln für die öffentlichen Finanzen in den kommenden Monaten eine weitreichendere politische Bedeutung erlangen könnten.
Quelle: MTI
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