Ungarn übersteigt die Zahl der Coronavirus-Fälle von 331.000

Im Jahr 2047 starben in den letzten 24 Stunden insgesamt 118 Covid-Patienten, im Allgemeinen ältere Menschen und an einer Grunderkrankung Neuinfektionen wurden offiziell registriert, sodass sich die Gesamtzahl der Infizierten auf 331.768 erhöhte, teilte koronavirus.gov.hu am Montag mit.
Die Zahl der Todesopfer ist auf 10.198 gestiegen, während die Zahl der Menschen, die sich erholt haben, auf 179.541 gestiegen ist.
Die Zahl der aktiven Infektionen liegt bei 142.029, während es 5.646 hospitalisierte Covid-Patienten gibt, davon 396 an einem Beatmungsgerät.
Insgesamt befinden sich 20.657 Menschen in offizieller Heimquarantäne, die Zahl der durchgeführten Tests ist auf 2.729.881 gestiegen.
Die meisten Infektionen wurden bisher in Budapest (62.989) und im Komitat Pest (41.471) registriert, gefolgt von den Komitaten Gy r-Moson-Sopron (19.079), Hajdú-Bihar (19.008) und Borsod-Abaúj-Zemplén (18.769).Der am wenigsten von der Infektion betroffene Kreis ist Tolna (6.634).
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Beschränkungen in Ungarn
Am 10. November verlängerten die Gesetzgeber die Sonderbefugnisse der Regierung um 90 Tage, sodass die Regierung die Anwendung einiger Gesetze aussetzen, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und per Dekret andere außerordentliche Maßnahmen ergreifen konnte.
Ein Erlass machte gewerbliche P+R, Parkhäuser und Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in öffentlichen Bereichen Soldaten wurden auch zur Personalhilfe in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn eingesetzt.
Die Ausgangssperre gilt zwischen 8 und 5 Uhr morgens und Arbeiten, die außerhalb des Hauses durchgeführt werden, müssen begründet werden.
Mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen können Geschäfte bis 7 Uhr geöffnet sein Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperren Regeln beachten, Familien – und Privatveranstaltungen einschließlich Geburtstagsfeiern können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden, Kinder zählen nicht in der Personalzahl.
Eine wichtige neue Regelung besteht darin, dass in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern im öffentlichen Raum Gesichtsmasken getragen werden müssen. Es liegt jedoch an den örtlichen Bürgermeistern, zu entscheiden, für welche Räume die Regelung gilt.
Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, während Hotels keine Touristen bedienen dürfen, sondern nur Gäste, die aus geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Bildungsgründen anreisen Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
Auch Freizeiteinrichtungen wie Fitness-Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eislaufbahnen müssen ihre Dienste einstellen Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen, können nicht nach den besonderen Regeln durchgeführt werden.

