Expanding into Hungary in 2026: A decision-maker’s guide to establishing a Kft

Für internationale Entscheidungsträger, die in der Europäischen Union ein wettbewerbsfähiges Standbein aufbauen möchten, bietet Ungarn eine einmalige strategische Chance. Mit dem niedrigsten Körperschaftssteuersatz in der EU von pauschal 9 %, einer äußerst flexiblen Unternehmensführung und einem vollständig digitalisierten Verwaltungsapparat ist Ungarn wie geschaffen, um ausländische Direktinvestitionen zu beschleunigen.
Wie man eine Kft in Ungarn gründet
Das effektivste Instrument für den Markteintritt ist die Korlátolt Felelősségű Társaság (Kft), das ungarische Äquivalent einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC). Sie ist zu 100% in ausländischem Besitz, erfordert keine ortsansässigen Geschäftsführer und bietet einen einzigartigen Kapitalvorteil: Das Mindeststammkapital von 3.000.000 HUF (ca. 7.500 EUR) muss vor der Gründung nicht auf einem Einlagenkonto hinterlegt werden. Es kann sofort für Geschäftsausgaben eingesetzt werden.
Doch während der strukturelle Rahmen sehr freizügig ist, ist die operative Landschaft und die Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2026 sehr streng. Hier sind die genauen, operativen Schritte, die Ihr Unternehmen unternehmen muss, um erfolgreich eine Kft in Ungarn zu gründen und zu aktivieren.

Der 7-Schritte-Fahrplan für die Gründung
Schritt 1: Unternehmensstrukturierung und eingetragener Sitz
Bevor Sie die rechtlichen Dokumente verfassen, müssen Sie einen eindeutigen Firmennamen festlegen und Ihre wichtigsten wirtschaftlichen Aktivitäten definieren (TEÁOR-Codes). Entscheidend ist, dass das Unternehmen einen eingetragenen Sitz in Ungarn haben muss. Für Gründer aus der Ferne erlaubt das ungarische Recht ausdrücklich die Nutzung lizenzierter virtueller Büros, so dass keine teuren gewerblichen Mietverträge erforderlich sind.
Schritt 2: Rechtliche Dokumentation und grenzüberschreitende Legalisierung
Für die Gründung einer Gesellschaft ist ein ungarischer Rechtsanwalt oder Notar erforderlich. Der entscheidende Vorteil für ausländische Führungskräfte besteht darin, dass eine Reise nach Budapest nicht erforderlich ist. Sie können eine spezielle Vollmacht (Power of Attorney) ausstellen, mit der Ihr lokaler gesetzlicher Vertreter die Befugnis erhält, in Ihrem Namen zu unterschreiben.
Hinweis: Wenn es sich bei dem Gründer um eine ausländische juristische Person handelt, müssen Sie einen offiziellen Firmenauszug, eine Satzung und einen Vorstandsbeschluss vorlegen. Diese müssen ins Ungarische übersetzt und ordnungsgemäß legalisiert werden (z.B. durch eine Apostille).
Schritt 3: Elektronische Gerichtsregistrierung
Sobald die Dokumente fertiggestellt sind, wird Ihr Rechtsvertreter sie elektronisch beim Registergericht einreichen. Durch die Verwendung einer standardisierten gesetzlichen Vorlage für Ihre Satzung kann das Unternehmen in einem “vereinfachten Verfahren” in nur einem Arbeitstag eingetragen werden.
Schritt 4: Automatische Steuer- und EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Ungarn bietet ein nahtlos integriertes Registrierungssystem. In dem Moment, in dem das Gericht Ihre Kft. genehmigt, vergibt die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) automatisch Ihre allgemeine Steuer-ID, Ihre statistische Nummer und eine aktive EU-Mehrwertsteuernummer. Es gibt keinen zweiten, langwierigen Prozess der Mehrwertsteuerregistrierung.
Schritt 5: Registrierung bei der Handelskammer
Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der offiziellen Gründung muss sich die neue Kft bei der ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) registrieren lassen und einen jährlichen Pflichtbeitrag von 5.000 HUF entrichten.
Schritt 6: Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und digitaler Zugang
Wenn die Steuernummern aktiv sind, müssen Sie sofort einen lizenzierten ungarischen Buchhalter beauftragen. Dieser wird Ihr Unternehmen in das nationale Sozialversicherungssystem integrieren und eine konforme Buchhaltung einrichten. Darüber hinaus müssen sich Ihre Geschäftsführer verbesserte digitale Zugangsberechtigungen (Ügyfélkapu+ oder DÁP) sichern, um eine Schnittstelle zu den obligatorischen elektronischen Verwaltungssystemen des Staates zu erhalten.
Schritt 7: Aktivierung des Firmenkontos
Dies ist der kritischste und am meisten überprüfte Schritt. Die EU-Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) schreiben eine umfassende Prüfung der Einhaltung der Vorschriften vor. Die Banken verlangen vollständige Transparenz über den wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) und einen soliden Geschäftsplan, der die Notwendigkeit eines ungarischen Kontos rechtfertigt. Glücklicherweise erleichtern moderne Digital-First-Banken und bestimmte traditionelle Institute jetzt das digitale Onboarding (eKYC) für nicht ansässige Geschäftsführer.
Das Gebot der Compliance
Die Gründung des Unternehmens ist nur der Anfang. Ungarn verfügt über ein hochentwickeltes, digitales Echtzeit-Steuer-Compliance-System. Durch die Richtlinien der Europäischen Union zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) muss Ihre Kft. eine zugelassene Fakturierungssoftware verwenden, um standardisierte elektronische XML-Rechnungen direkt und in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln.
Um sich in dieser Landschaft effizient zurechtzufinden, sind erfahrene Partner vor Ort nicht nur ein Vorteil, sondern eine Notwendigkeit.
Wenn Sie weitere Informationen und persönliche Unterstützung bei diesem Prozess benötigen, wenden Sie sich an die Experten der ITL Group unter ad******@******up.hu.
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