Nach einem Jahr gibt es immer noch keinen Verdächtigen für den Granatenunfall in Ungarn

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Mehr als ein Jahr nach einem schweren Trainingsunfall auf einem ungarischen Militärgelände haben die Behörden noch immer keinen Verdächtigen befragt, obwohl die Auswertungen der verfügbaren Beweise abgeschlossen sind. Der Fall betrifft eine Handgranatenexplosion, die sich im März 2025 auf dem Übungsgelände der ungarischen Streitkräfte in Újdörögd ereignete, das Opfer verlor dabei beide Hände.
Durch eine Handgranate dauerhaft behinderter Regierungsbeamter
Laut einer schriftlichen Antwort des Generalstaatsanwalts Gábor Bálint Nagy an die Abgeordneten hat die regionale Staatsanwaltschaft von Győr die Prüfung der Beweise abgeschlossen. Es wurde jedoch keine Person als Verdächtiger identifiziert oder verhört. Erwartet wird eine bevorstehende Entscheidung der Staatsanwaltschaft, in der sie ihre rechtlichen Schlussfolgerungen darlegt und die Ermittlungsphase damit beendet.
Schwere Verletzungen bei freiwilligem Training
Der Vorfall betraf eine 29-jährige Regierungsbeamtin, die an einem (angeblich freiwilligen) militärischen Trainingsprogramm für Beamte teilnahm. Während einer Übung zum Werfen einer scharfen Granate detonierte der Sprengstoff in ihrer Hand und verursachte katastrophale Verletzungen. Die Beamte wurde in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus geflogen, um erlittene Splitter- und Gesichtsverletzungen notfallchirurgisch zu versorgen. Dennoch mussten beide Hände amputiert werden.
Ein am Tatort anwesender Militärausbilder wurde bei der Explosion ebenfalls verletzt. Wie 24.hu berichtet, wurde das Programm nach dem Unfall sofort ausgesetzt. Darüber hinaus wurden alle granatenbezogenen Trainingsaktivitäten innerhalb der Streitkräfte bis zu einer vollständigen Überprüfung gestoppt.
Technischer Fehler ausgeschlossen, Verantwortung unklar
Eine parallele Untersuchung des Verteidigungsministeriums untersuchte die Charge von Granaten, die bei der Übung verwendet wurde. Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass es sich um keinen Herstellungsfehler handelt, weshalb ein technisches Versagen als Ursache ausgeschlossen werden konnte.
Die Frage der Verantwortlichkeit bleibt jedoch weiterhin ungeklärt. Das laufende Strafverfahren konzentriert sich auf eine fahrlässige Gefährdung, die zu einer dauerhaften Behinderung geführt hat, aber die Staatsanwälte müssen noch feststellen, ob eine Person oder eine Behörde zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Fall sorgte damals für große Aufmerksamkeit und öffentliche Diskussion, insbesondere hinsichtlich der auf die Art der Teilnahme an solchen Trainingsprogrammen und die Frage, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

