Ungarn hat die Erteilung neuer Gastarbeitergenehmigungen ausgesetzt – was bedeutet das für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

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Anfang dieses Monats führte Ungarn stillschweigend eine der größten Änderungen seiner Einwanderungs- und Beschäftigungsvorschriften der letzten Jahre ein, indem es die Beantragung neuer Aufenthaltsgenehmigungen für Gastarbeiter aussetzte. Viele Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer versuchen noch immer zu verstehen, was dies in der Praxis tatsächlich bedeutet.

Kurz gesagt: Ungarn hat die Einstellung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern nicht vollständig eingestellt, doch das wichtigste Gastarbeitnehmerprogramm des Landes wurde vorübergehend ausgesetzt, während die Regierung das gesamte System überprüft.

Was hat sich geändert?

Seit dem 6. Juni können Drittstaatsangehörige in Ungarn keine neue Aufenthaltsgenehmigung für Gastarbeiter mehr beantragen. Diese Änderung folgte auf einen Regierungsbeschluss, alle berechtigten Länder von der offiziellen Liste der Staaten zu streichen, deren Staatsangehörige diese Art von Genehmigung beantragen konnten. Nach derzeitigem Stand gibt es kein Land, dessen Staatsangehörige Anspruch auf eine neue Aufenthaltsgenehmigung für Gastarbeiter haben.

Gleichzeitig hat die Regierung eine umfassende Überprüfung der Rechtsvorschriften zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen angeordnet, was darauf hindeutet, dass weitere Änderungen am System wahrscheinlich sind.

Hat dies Auswirkungen auf bereits in Ungarn lebende Gastarbeiter?

Nein. Die neuen Vorschriften führen nicht zur Ungültigkeit von Aufenthaltsgenehmigungen, die bereits vor dem 6. Juni erteilt wurden. Bereits in Ungarn lebende Gastarbeiter können bis zum Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigungen unter den ursprünglichen Bedingungen weiterhin in Ungarn leben und arbeiten.

Die Vorschriften sehen zudem vor, dass Aufenthaltsgenehmigungen, die vor Ablauf der Frist gültig waren, verlängert oder neu ausgestellt werden können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso werden Anträge, die vor dem 6. Juni ordnungsgemäß eingereicht und bezahlt wurden, weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen bearbeitet.

Guest workers in Hungary job
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Können Unternehmen weiterhin Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU einstellen?

Ja, jedoch nicht über das Gastarbeitnehmer-Genehmigungssystem. Die Aussetzung hindert Arbeitgeber nicht daran, Drittstaatsangehörige überhaupt einzustellen. Stattdessen müssen Unternehmen prüfen, ob Bewerber die Voraussetzungen für eine der anderen Aufenthaltsgenehmigungskategorien erfüllen, die nach ungarischem Recht weiterhin verfügbar sind.

Welche Aufenthaltsgenehmigung am besten geeignet ist, hängt von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit des Bewerbers, seinen Qualifikationen, der Art der Tätigkeit, der geplanten Beschäftigungsdauer und den Umständen des Arbeitgebers ab.

Welche Alternativen gibt es?

Für manuelle oder gering qualifizierte Tätigkeiten können Arbeitgeber möglicherweise weiterhin Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen oder – für bestimmte Nationalitäten – die Nationale Karte nutzen. Hochqualifizierte Fachkräfte, darunter Ingenieure, IT-Spezialisten und andere Fachkräfte, können sich möglicherweise für eine EU-Blue-Card oder eine Ungarische Karte qualifizieren, die beide einen stabileren Aufenthaltsrahmen bieten, jedoch mit strengeren Qualifikations- und Gehaltsanforderungen verbunden sind.

Weitere Optionen stehen für unternehmensinterne Versetzungen innerhalb multinationaler Konzerne, Saisonarbeiter und Mitarbeiter, die an bestimmten Investitionsprojekten beteiligt sind, zur Verfügung, wobei diese Regelungen jedoch nur unter bestimmten Umständen gelten.

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Warum ist das von Bedeutung?

Für viele Unternehmen war die Gastarbeitergenehmigung zum wichtigsten legalen Weg geworden, um Arbeitskräfte von außerhalb der Europäischen Union zu rekrutieren, insbesondere in Branchen mit Arbeitskräftemangel. Da diese Option für neue Antragsteller nun nicht mehr zur Verfügung steht, müssen Arbeitgeber sich bis zum Abschluss der Überprüfung durch die Regierung in einem komplexeren System zurechtfinden. Daher empfehlen Rechtsexperten, jeden Einstellungsfall individuell zu prüfen, um die am besten geeignete Aufenthaltsgenehmigungskategorie zu ermitteln.

Weitere Änderungen könnten bevorstehen

Die Nationale Generaldirektion für Ausländerangelegenheiten hat betont, dass die Aussetzung ausschließlich für neue Aufenthaltsgenehmigungen für Gastarbeiter gilt. Andere Einwanderungswege bleiben weiterhin in Kraft. Da die Regierung jedoch eine umfassende Überprüfung des Rechtsrahmens für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen angeordnet hat, sind in den kommenden Monaten weitere Gesetzesänderungen zu erwarten.

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