Wer erhält Ungarns neue Schulanfangsbeihilfe? Die Magyar-Regierung gibt wichtige Details bekannt

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Die ungarische Regierung hat weitere Einzelheiten zu ihrem geplanten Schulanfangs-Förderprogramm veröffentlicht und damit bekannt gegeben, wer vor Beginn des neuen Schuljahres Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben könnte. Nach Angaben der Regierung könnten rund 400.000 Kinder für das Programm in Frage kommen, das zuvor mit zwei Zahlungen in Höhe von jeweils 50.000 HUF angekündigt worden war.

Bis zu 400.000 Kinder könnten davon profitieren

Regierungssprecherin Anita Köböl erklärte in einem Facebook-Beitrag, dass drei Ministerien gemeinsam an der Ausgestaltung des Programms gearbeitet hätten, um sicherzustellen, dass die Unterstützung möglichst viele bedürftige Familien erreicht.

Sie erklärte, dass im Planungsprozess mehrere verschiedene Vorschläge geprüft worden seien, Ministerpräsident Péter Magyar jedoch darauf bestanden habe, dass das ursprüngliche Wahlversprechen der Regierung vollständig eingehalten werde. Laut Köböl führte dies dazu, dass mehrere Entwürfe überarbeitet wurden, bevor die endgültige Fassung erstellt wurde, wodurch das Programm eine möglichst breite Gruppe von Begünstigten abdecken kann.

Wer hat Anspruch darauf?

Gemäß dem aktuellen Vorschlag stünde die Einschulungshilfe folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Kinder, deren Familien regelmäßig Kindergeld beziehen;
  • Kinder mit chronischen Erkrankungen oder schweren Behinderungen;
  • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf;
  • Schüler, die an den Programmen „Dobbantó“ oder „Werkstattschule“ (Műhelyiskola) teilnehmen;
  • Kinder, die in Einelternfamilien leben;
  • Kinder, die in Kinderheimen oder bei Pflegeeltern aufwachsen;
  • Kinder, die Waisenrente beziehen.

Nach Angaben der Regierung wurden diese Gruppen ausgewählt, um sicherzustellen, dass die Unterstützung diejenigen Familien erreicht, die mit den größten finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Der Vorschlag befindet sich noch in der Konsultationsphase

Die Anspruchsvoraussetzungen sind noch nicht endgültig festgelegt. Der Entwurf steht bis zum 10. Juli zur öffentlichen Konsultation; während dieser Zeit können Bürger Kommentare und Vorschläge einreichen, bevor die Verordnung offiziell verabschiedet wird.

Köböl erklärte, das Ziel der Regierung sei es, jedem Kind einen gerechteren Start in die Schulbildung zu ermöglichen, indem Familien dabei unterstützt werden, die mit dem Schuljahresbeginn verbundenen Kosten zu decken. Die Schulanfangszulage soll im Vorfeld des neuen Schuljahres zu einer der wichtigsten Maßnahmen der Regierung zur Familienförderung werden.

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