Was hat der ungarische Präsident Sulyok bei der Venedig-Kommission beantragt? Sein vollständiger Antrag wurde veröffentlicht

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Der ungarische Präsident Tamás Sulyok hat die Rechtsschrift veröffentlicht, die er an die Venedig-Kommission gerichtet hat, und darin Europas führendes verfassungsrechtliches Beratungsgremium gebeten, zu prüfen, ob die von der ungarischen Regierung vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Beendigung seines Mandats mit den europäischen Verfassungsstandards vereinbar ist.

Das 22-seitige, englischsprachige Dokument, das am Montag vom Präsidialamt (Sándor-Palast) veröffentlicht wurde, erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem die ungarische Regierung die geplante 17. Änderung des Grundgesetzes vorantreibt, durch die Sulyoks Präsidentschaft vor Ablauf seiner Amtszeit beendet würde.

Sulyok fragt, ob die Änderung den europäischen verfassungsrechtlichen Standards entspricht

Dem Dokument zufolge bittet Sulyok die Venedig-Kommission um eine Stellungnahme dazu, ob eine Verfassungsänderung, die darauf abzielt, das Mandat des derzeitigen Präsidenten zu beenden, mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Rechtssicherheit, der Gewaltenteilung und eines fairen verfassungsrechtlichen Verfahrens vereinbar ist.

Der Präsident argumentiert, dass das ungarische Verfassungssystem seit 1990 nur eine begrenzte rechtliche Haftung für das Staatsoberhaupt vorsehe. Nach dem geltenden Grundgesetz kann ein Präsident nur wegen vorsätzlicher Verstöße gegen die Verfassung oder andere Gesetze oder wegen der Begehung einer Straftat während seiner Amtszeit seines Amtes enthoben werden.

Sulyok macht geltend, dass die von Ministerpräsident Péter Magyar öffentlich angeführten Gründe – darunter „systemischer Wandel“, ein starkes demokratisches Mandat, angebliche Unwürdigkeit oder politische Unbeliebtheit – keine verfassungsrechtlichen Gründe für die Absetzung eines amtierenden Präsidenten darstellen.

Wesentliche Fragen, die der Venedig-Kommission vorgelegt wurden

In seiner Stellungnahme bittet Sulyok das verfassungsrechtliche Beratungsgremium des Europarates um Klärung mehrerer grundlegender verfassungsrechtlicher Fragen, darunter:

  • ob ein vom Parlament indirekt gewählter Präsident nach europäischen verfassungsrechtlichen Maßstäben politisch zur Rechenschaft gezogen werden kann;
  • ob ein solcher Präsident seines Amtes enthoben werden darf, ohne dass ein Verstoß gegen die Verfassung oder das Gesetz festgestellt wurde;
  • ob verfassungsrechtliche Vorschriften zur Verantwortung des Präsidenten so geändert werden dürfen, dass sie rückwirkend auf einen amtierenden Präsidenten Anwendung finden;
  • ob eine Verfassungsänderung, die speziell auf die Absetzung eines bestimmten Amtsinhabers abzielt, mit den europäischen Verfassungsgrundsätzen vereinbar ist;
  • und wie Äußerungen eines Ministerpräsidenten, in denen er den Rücktritt oder die Amtsenthebung des Präsidenten fordert, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu bewerten sind.

In der Stellungnahme wird zudem argumentiert, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung Bedenken hinsichtlich einer auf eine bestimmte Person zugeschnittenen Gesetzgebung, der Rechtssicherheit, der Meinungsfreiheit und der Gewaltenteilung aufwirft.

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Präsident Tamás Sulyok bei einem Treffen mit der Delegation der Venedig-Kommission. Foto: Facebook/Dr. Sulyok Tamás

Regierung wegen beschleunigten Zeitplans in der Kritik

Das Präsidialamt wies darauf hin, dass Sulyok sich erstmals am 29. Mai an die Venedig-Kommission gewandt habe, mit der Begründung, die verfassungsrechtliche Lage nach den Wahlen bedrohe die Rechtsstaatlichkeit und das Gleichgewicht der Gewalten. Die Venedig-Kommission prüft den Antrag derzeit im Eilverfahren. Eine hochrangige Delegation (bestehend aus der Kommissionspräsidentin Marta Cartabia, der Direktorin und Sekretärin Simona Granata-Menghini sowie dem österreichischen Mitglied Christoph Grabenwarter) besuchte am 2. Juli Budapest zu Gesprächen.

Sándor Palace kritisierte jedoch die Regierung dafür, dass sie beschlossen habe, die Verfassungsänderung im Eilverfahren voranzutreiben, ohne sich verpflichtet zu haben, die Stellungnahme der Kommission abzuwarten.

Dokument nach Streit um Transparenz veröffentlicht

Die Veröffentlichung erfolgte nach Kritik an der früheren Weigerung des Präsidialamtes, den Antrag offenzulegen. Das Amt hatte zuvor einen Antrag auf Informationsfreiheit der Ungarischen Vereinigung für Bürgerrechte (TASZ) abgelehnt und argumentiert, dass die Veröffentlichung der Dokumente vor Abschluss des Verfahrens sowohl die Arbeit der Venedig-Kommission als auch die Möglichkeit des Präsidenten beeinträchtigen könnte, seine rechtlichen Argumente frei vorzubringen.

Nachdem sich die TASZ an die ungarische Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH) gewandt hatte, leitete diese eine Untersuchung der Ablehnung ein. Das Dokument wurde nun vollständig auf der Website des Sándor-Palasts veröffentlicht.

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Der verfassungsrechtliche Konflikt dauert an

Im Mittelpunkt des Streits steht der von der Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar am Wochenende vorgelegte Entwurf für die 17. Änderung des ungarischen Grundgesetzes.

Die Änderung würde das Mandat von Tamás Sulyok als Staatspräsident vor Ablauf seiner Amtszeit beenden und zudem eine Altersgrenze von 70 Jahren für Richter am Verfassungsgericht einführen, wodurch die Mandate mehrerer amtierender Richter, darunter des ehemaligen Generalstaatsanwalts Péter Polt, sofort enden würden.

Die Regierung argumentiert, dass die Verfassungsänderungen Teil einer Reformagenda seien, während Sulyok geltend macht, dass die Änderung eine persönlich gegen ihn gerichtete Maßnahme darstelle und mit den europäischen Verfassungsgrundsätzen unvereinbar sei.

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