Eilmeldung: Ungarns Generalstaatsanwalt tritt zurück

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Ungarns Generalstaatsanwalt, Gábor Bálint Nagy, hat am Mittwoch seinen Rücktritt eingereicht, wie aus einer auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft veröffentlichten Erklärung hervorgeht.

„Die Staatsanwaltschaft darf nicht zu einem politischen Instrument werden“

In einer Erklärung, die auch an die Ungarische Nachrichtenagentur (MTI) übermittelt wurde, erklärte Nagy, die Wahrung der Unabhängigkeit und Autorität der Justiz, einschließlich der Staatsanwaltschaft, sei einer der Eckpfeiler eines demokratischen institutionellen Rahmens.

Er betonte, dass die Staatsanwaltschaft „kein Instrument in den Auseinandersetzungen politischer Akteure werden darf“ und nicht als Schauplatz für tagtägliche politische Interessen oder Machtkämpfe dienen sollte.

„Um dies unmissverständlich klarzustellen, habe ich heute über den amtierenden Präsidenten der Republik in einer an den stellvertretenden Parlamentspräsidenten, der die Befugnisse des Parlamentspräsidenten ausübt, gerichteten Erklärung meinen Rücktritt eingereicht und damit die Beendigung meines Mandats mit Wirkung zum 25. August 2026 eingeleitet“, erklärte Nagy.

Sein Rücktritt soll vorbehaltlich der entsprechenden verfassungsrechtlichen Verfahren am 25. August 2026 in Kraft treten.

Premierminister Magyar reagiert

Der ungarische Ministerpräsident Péter Magyar äußerte sich auf Facebook:

„Der Generalstaatsanwalt ist soeben zurückgetreten. Damit hat sich das Land einer weiteren Marionette Orbáns entledigt, die den demokratischen Wandel behinderte. Meine Herren, wer wird der Nächste sein?“

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