Ungar wegen Plans festgenommen, ein 15-jähriges dänisches Mädchen nach Ungarn zu locken

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Ein 22-jähriger ungarischer Mann wurde in vorläufige Auslieferungshaft genommen, nachdem die dänischen Behörden einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatten. Ihm wird vorgeworfen, ein 15-jähriges dänisches Mädchen nach Ungarn gelockt zu haben, um sie dort sexuellen Übergriffen auszusetzen.
Das Regionalgericht Budapest-Hauptstadt ordnete am Dienstag die vorläufige Inhaftierung des Mannes an. Bei seiner Anhörung erklärte er sich mit der Übergabe an die dänischen Behörden einverstanden, bat jedoch darum, seine Rechte gemäß dem sogenannten Spezialitätsprinzip zu wahren. Dies bedeutet, dass die dänischen Behörden ihn im Falle einer Auslieferung nur wegen der im Europäischen Haftbefehl genannten Straftaten strafrechtlich verfolgen dürfen. Das Gericht wird voraussichtlich spätestens am 21. August über seine vereinfachte Auslieferung entscheiden.
Der Mann soll das Mädchen über soziale Medien kennengelernt haben
Nach Angaben des Gerichts lernte der ungarische Staatsangehörige das Mädchen im Januar 2026 über soziale Medien kennen. Die Behörden werfen ihm vor, ihr junges Alter und ihre Unerfahrenheit ausgenutzt zu haben, um sie zu manipulieren und eine Beziehung zu ihr aufzubauen, wobei er sich, wie das Gericht es beschrieb, einer „ausbeuterischen Überlegenheitsposition“ bediente.
Am 4. August sollen der Mann und ein nicht identifizierter Komplize die 15-Jährige von Dänemark nach Ungarn gebracht haben, um sie dort sexuellen Straftaten auszusetzen.
Das Stadtgericht Horsens in Dänemark erließ einen Europäischen Haftbefehl gegen den Mann wegen des Verdachts auf Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme, Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. Nach dänischem Recht ist die im Haftbefehl aufgeführte Straftat mit einer Höchststrafe von 12 Jahren Freiheitsentzug bedroht.
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Die ungarischen Behörden nahmen ihn nach einer dänischen Fahndungsmeldung fest
Der Mann wurde von der ungarischen Polizei auf der Grundlage einer sogenannten SIS-II-Ausschreibung festgenommen, die von den dänischen Behörden über das Schengener Informationssystem herausgegeben worden war.
Bei der Anhörung am Dienstag erklärte er sich mit seiner Überstellung nach Dänemark einverstanden, verzichtete jedoch nicht auf sein Recht auf den Grundsatz der Spezialität. Folglich dürfen im Falle seiner Auslieferung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften keine Verfahren gegen ihn wegen anderer Straftaten als der im Europäischen Haftbefehl genannten eingeleitet oder fortgesetzt werden.
Das Regionalgericht Budapest-Hauptstadt hat seine vorläufige Auslieferungshaft angeordnet, bis die Behörden das Verfahren abgeschlossen haben. Eine Entscheidung über seine vereinfachte Auslieferung muss spätestens bis zum 21. August getroffen werden.
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