Ungarisches Batteriewerk wegen schwerwiegender Arbeitssicherheitsrisiken mit Rekordstrafe belegt

Ein Batteriewerk in Iváncsa in Mittelungarn wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Millionen HUF (rund 275.000 EUR) belegt, nachdem bei einer behördlichen Inspektion schwerwiegende Mängel im Arbeitsschutz aufgedeckt wurden, die nach Angaben der Behörden die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit von 65 Beschäftigten unmittelbar gefährdeten.
Die Geldstrafe wurde am 13. August gegen SK On Hungary verhängt, das das Batteriewerk betreibt. Die Behörden bezeichneten die Strafe als das nach ungarischem Recht zulässige Höchstmaß.
Vorgeschriebene Luftverschmutzungskontrollen wurden in der Batteriefabrik versäumt
Den Untersuchungsergebnissen zufolge hatte das Unternehmen seit August 2024 die vorgeschriebene jährliche Messung der Luftverschmutzung am Arbeitsplatz im Montagebereich des Werks versäumt.
Bei der letzten verfügbaren Messung waren bereits Nickelkonzentrationen festgestellt worden, die über dem zulässigen Grenzwert lagen. Die Behörden erklärten, dass dieser Befund bei der Festlegung der erforderlichen Präventivmaßnahmen nicht angemessen berücksichtigt worden sei.
Nickel gilt als krebserregender Stoff, weshalb die Nichtbeachtung der erhöhten Exposition für die Beschäftigten besonders schwerwiegend ist.
Zudem wurde festgestellt, dass die Schutzausrüstung unzureichend war
Bei der Inspektion wurden zudem Mängel bei der Schutzausrüstung festgestellt, die den Mitarbeitern, die mit gefährlichen Gemischen umgehen, zur Verfügung gestellt wurde. Den Ergebnissen zufolge hätten die Arbeitnehmer mit Atemschutzmasken der Klasse P3 sowie mit Handschuhen ausgestattet werden müssen, die zum Schutz vor chemischen Substanzen geeignet sind. Stattdessen waren sie angewiesen worden, FFP2-Masken und Latexhandschuhe zu tragen.
Die Behörden stellten zudem fest, dass das Werk kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausreichend von sauberer Straßenkleidung trennte. Das Fehlen eines sogenannten Schwarz-Weiß-Umkleideraums erhöhte das Risiko einer Sekundärexposition, bei der gefährliche Stoffe über kontaminierte Kleidung, Schuhe oder Oberflächen über den unmittelbaren Arbeitsplatz hinaus verbreitet werden können.
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59 Arbeitnehmer waren Berichten zufolge erhöhten Nickelkonzentrationen ausgesetzt
Nach Angaben des HR Portal wurde bei 59 Mitarbeitern zwischen 2022 und 2026 eine erhöhte Nickelbelastung festgestellt, die den gesetzlichen Grenzwert überschritt.
Die Fälle wurden Berichten zufolge vom Arbeitgeber nicht an die Arbeitsschutzbehörde gemeldet und nicht wie vorgeschrieben untersucht. Die Behörden erklärten, die Mängel stellten eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten dar.
Das Unternehmen gibt an, Abhilfemaßnahmen ergriffen zu haben
SK On Hungary erklärte, man nehme die Feststellungen der Arbeitsschutzbehörde ernst und bedauere jegliche Besorgnis, die dieser Vorfall bei den Beschäftigten und der örtlichen Bevölkerung ausgelöst haben könnte.
Das Unternehmen erklärte, es habe im Anschluss an die Inspektion die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und seine Sicherheitsmanagementpraktiken überprüft und verstärkt, darunter Arbeitsplatzinspektionen und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung. Es versprach zudem, weiterhin eng und transparent mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.
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