Berufungsgericht verwirft erstinstanzliches Urteil im Terrorfall von 2009
Ein Budapester Berufungsgericht wies am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil gegen den rechtsextremen Aktivisten György Budaházy und andere ab, die vor einem Jahrzehnt wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt worden waren. Das Berufungsgericht hat ein neues Verfahren angeordnet.
Den Anklagen zufolge gründete Budaházy zwischen 2007 und 2009 eine Terrororganisation namens Ungarische Pfeile, um Anschläge auf Gesetzgeber des damals regierenden Bündnisses der Sozialisten und Freien Demokraten zu verüben.
Im Sommer 2016 verurteilte das Stadtgericht Budapest Budaházy zu 13 Jahren Gefängnis. Von den 17 Angeklagten wurden 15 wegen terroristischer Aktivitäten zu Haftstrafen zwischen 5 und 13 Jahren verurteilt.
Budaházy und seine Komplizen waren auch beschuldigt worden, Benzinbomben auf die Häuser sozialistischer und freiheitlich-demokratischer Politiker und die Zentralen ihrer Parteien geworfen zu haben, sowie Molotow-Cocktails auf schwule Bars und Outlets geworfen zu haben, wie zum Beispiel einen Ticketschalter im 13. Bezirk von Budapest.
Budaházys Gruppe soll hinter der Verprügelung des ehemaligen sozialistischen Politikers Sándor Csintalan gestanden haben, der zur TV-Persönlichkeit wurde.
Budaházy wurde im Juni 2009 festgenommen und bis September 2011 in Untersuchungshaft gehalten, als das Gericht seinen Hausarrest anordnete. Das Gericht hob die Anordnung im Juni 2014 auf.
Die Verteidigung hatte gegen das erstinstanzliche Kronzeugenurteil und die Staatsanwaltschaft auf eine härtere Strafe geklagt.
Beitragsbild: MTI
Quelle: MTI
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