Átlátszó: Ungarische Regierung errichtet Paks-Grundschwelle ohne Umweltgenehmigung

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Die umstrittene Grundschwelle, die an der Donau in der Nähe des ungarischen Kernkraftwerks Paks errichtet wird, soll Berichten zufolge gebaut werden, bevor die erforderliche Umweltbetriebsgenehmigung vorliegt. Die Behörden haben bis Ende September Zeit, die Genehmigung zu beantragen, doch das Projekt könnte bis dahin bereits abgeschlossen sein.
Die Umweltgenehmigung könnte erst nach Abschluss der Bauarbeiten erteilt werden
Die ungarische Regierung errichtet derzeit einen sogenannten Grundschwellenbau an der Donau in der Nähe des Kernkraftwerks Paks, ohne über eine Umweltgenehmigung für das Projekt zu verfügen, berichtet die investigative Nachrichtenplattform Átlátszó.
Die Angelegenheit ist besonders umstritten, da ein am 12. August erlassener Regierungserlass den Behörden eine Frist bis zum 30. September setzt, um einen Antrag auf eine Umweltbetriebsgenehmigung einzureichen. Bis dahin könnte die Bodenschwelle jedoch bereits fertiggestellt sein. Der Antrag soll auf einer Umweltprüfung basieren, die auch eine Bewertung der Auswirkungen des Projekts auf Natura-2000-Schutzgebiete umfasst.
Nach Angaben der Bezirksverwaltung von Bács-Kiskun, die als Umweltbehörde benannt wurde, liegt die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Verantwortung des Projektträgers.
Die Nationale Generaldirektion für Wasserwirtschaft (OVF) teilte mit, dass die staatliche VIZITERV Environ Kft. die Arbeiten in ihrem Auftrag durchführt und dass die „vorbereitenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem behördlichen Verfahren derzeit laufen“.
Das Projekt wurde ins Leben gerufen, nachdem außergewöhnlich niedrige Wasserstände der Donau Bedenken hinsichtlich des Betriebs des Kernkraftwerks Paks aufkommen ließen. Die Sockelschwelle soll dazu beitragen, ausreichende Wasserstände im Bereich der Kühlwasserentnahmestelle des Kraftwerks aufrechtzuerhalten.

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Gab es wirklich einen Notfall?
Átlátszó stellte zudem die Frage, ob das Projekt rechtlich von einer Ausnahme von den üblichen umweltrechtlichen Genehmigungsauflagen profitieren könne. Bestimmte Projekte, die Verteidigungszwecken dienen oder auf Notfälle reagieren, die die Zivilbevölkerung bedrohen, können von einigen Genehmigungsverpflichtungen ausgenommen werden.
Laut Átlátszó wurde im Fall der Paks-Bodenschwelle jedoch kein gesonderter Regierungsbeschluss erlassen, der eine solche Ausnahme gewährte.
András Perger, Programmdirektor beim Energiaklub, erklärte gegenüber Átlátszó, er betrachte die Situation nicht als akuten Notfall, obwohl die Stromversorgung Ungarns Anfang August unter erheblichem Druck stand.
„Es gab keinen akuten Notfall, aber Anfang August war es schon fast so weit, dass nicht mehr für jeden Zeitraum ausreichend Strom zur Verfügung stand, auch nicht, wenn die Sonne nicht mehr schien.“
Perger betonte, dass ein möglicher Stromengpass nicht zwangsläufig bedeuten würde, dass Ungarn in Dunkelheit versinken würde. Stattdessen könnten Großverbraucher aufgefordert werden, ihren Verbrauch zu senken, oder, falls erforderlich, vorübergehend vom Netz getrennt werden.
Er bezeichnete zudem eine vollständige Abschaltung des Kraftwerks Paks aus Sicht der nuklearen Sicherheit als beherrschbare Situation, auch wenn die Wiederinbetriebnahme der Reaktoren Schwierigkeiten bereitet hätte.
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Die Genehmigung könnte Berichten zufolge auch nach Fertigstellung abgelehnt werden
Die Frage der Umweltgenehmigung verschwindet möglicherweise nicht einfach deshalb, weil der Bau abgeschlossen ist. Ein Anwalt der EMLA-Vereinigung für Umweltmanagement und -recht erklärte gegenüber Átlátszó, dass die Einstufung des Projekts als Investition von öffentlichem Interesse die im ungarischen Recht festgelegten Umweltverpflichtungen nicht aufhebt.
Dies bedeutet, dass die Umweltbehörde nach Ansicht des Rechtsexperten die Erteilung der Genehmigung potenziell auch dann noch verweigern könnte, wenn die Grundmauer bereits fertiggestellt ist.
Der Unterschied ist erheblich: Die physische Fertigstellung der Bauarbeiten würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Projekt alle für den weiteren Betrieb erforderlichen Umweltgenehmigungen erhalten hat.
Die Regierung erklärt, die Umweltvorschriften seien eingehalten worden
Átlátszó wandte sich zur Klärung an die für Umweltschutz und Energie zuständigen Ministerien sowie an das Büro des Ministerpräsidenten. Das für Umweltschutz zuständige Ministerium antwortete, dass das Investitionsvorhaben seiner Ansicht nach unter Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzvorschriften durchgeführt worden sei.
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