Gesetzentwurf zur Einführung des Karfreitags zum Feiertag im Parlament eingereicht
Budapest (MTI) – Der Gesetzgeber der Regierungspartei hat am Freitag dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den Karfreitag in Ungarn zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.
Vizepremier Zsolt Semjén von den mitregierenden Christdemokraten, Personalminister Zoltán Balog und Wirtschaftsminister Mihály Varga, beide regierende Fidesz, reichten einen Vorschlag zur Änderung von fünf Gesetzen und zur Aufnahme des Karfreitags in die Liste der arbeitsfreien Tage ein.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten in Ungarn folgende arbeitsfreie Tage: 1. Januar, 15. März, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, 20. August, 23. Oktober, 1. November und 25.-26. Dezember.
Premierminister Viktor Orbán kündigte am 1956. Oktober auf der Gedenkversammlung der Synode der ungarischen reformierten Kirchen 14 an, dass der Karfreitag in Ungarn zum gesetzlichen Feiertag erklärt werden soll. Orbán sagte, der 500. Jahrestag des Beginns der protestantischen Reformation in Europa im nächsten Jahr sei der richtige Zeitpunkt, um den Gläubigen zu helfen, den Karfreitag zu feiern, indem sie ihn zu einem arbeitsfreien Tag erklären.
Quelle: MTI
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