EILMELDUNG: Ungarns Präsident Sulyok unterzeichnet Verfassungsänderung, die sein eigenes Mandat beendet

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Der ungarische Präsident Tamás Sulyok hat die 17. Änderung des ungarischen Grundgesetzes unterzeichnet und damit bestätigt, dass sein eigenes Präsidialmandat am Tag nach der offiziellen Veröffentlichung des Gesetzes im ungarischen Staatsanzeiger endet.
Sulyok gab diese Entscheidung am Samstag auf seiner Facebook-Seite bekannt. Die Änderung, die vom Parlament Anfang dieser Woche verabschiedet wurde, ist Teil der umfassenden Verfassungsreformen der neuen Tisza-Regierung nach ihrem erdrutschartigen Wahlsieg.
Die Amtszeit des Präsidenten endet unmittelbar nach der Veröffentlichung
Sulyok wurde im März 2024 nach dem Rücktritt von Katalin Novák zum Präsidenten gewählt und sollte ursprünglich bis März 2029 im Amt bleiben.
Die Verfassungsänderung hebt jedoch sein derzeitiges Mandat auf. Sobald das unterzeichnete Gesetz im ungarischen Staatsanzeiger veröffentlicht wird, endet seine Amtszeit als Präsident offiziell am folgenden Tag.
Bis ein Nachfolger sein Amt antritt, wird die Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer vorübergehend die Befugnisse und Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen, während einer der stellvertretenden Parlamentspräsidenten ihre parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen wird.
Das Parlament muss innerhalb von 30 Tagen einen neuen Präsidenten wählen
Gemäß der ungarischen Verfassung muss das Parlament innerhalb von 30 Tagen in geheimer Wahl einen neuen Präsidenten wählen.
Jeder ungarische Staatsbürger, der mindestens 35 Jahre alt ist, kann Präsident werden, sofern er von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten (40 Abgeordnete) nominiert wird. Neben der regierenden Tisza-Partei verfügt nur die 44-köpfige Fidesz-Fraktion über genügend Abgeordnete, um eigenständig einen Kandidaten zu nominieren.
Ministerpräsident Péter Magyar hat zuvor erklärt, seine Regierung beabsichtige, eine Persönlichkeit zu nominieren, die in der Lage ist, die nationale Einheit zu verkörpern und Unterstützung über die Regierungsmehrheit hinaus zu gewinnen. Bislang wurde noch kein Kandidat bekannt gegeben.
Magyar hat zudem angedeutet, dass die derzeitige Verfassungsänderung als vorübergehende Lösung gedacht ist; die Regierung plant die Einführung einer völlig neuen Verfassung – die voraussichtlich per Volksabstimmung bestätigt werden soll –, die letztendlich die Direktwahl des ungarischen Präsidenten einführen könnte.
Umfassende Verfassungsreformen
Die 17. Verfassungsänderung führt neben der Neuregelung des Präsidentenamtes mehrere bedeutende institutionelle Änderungen ein. Zu den bemerkenswertesten Maßnahmen zählen:
- Für die Richter am Verfassungsgericht gilt wieder eine Altersobergrenze von 70 Jahren, was bedeutet, dass die Amtszeit von Péter Polt und drei weiteren Richtern, die dieses Alter überschritten haben, innerhalb von zwei Monaten endet.
- Die Richter des Verfassungsgerichts werden wieder ihren eigenen Präsidenten wählen.
- Die Amtszeit der Richter am Verfassungsgericht wird von zwölf auf neun Jahre verkürzt.
- Die Präsidenten des Nationalen Amtes für die Justiz (OBH) und des Obersten Gerichts (Kúria) werden eine sechsjährige, nicht verlängerbare Amtszeit absolvieren, während die Richter mehr Einfluss auf deren Ernennung und Abberufung erhalten.
- Für Abgeordnete gilt eine Amtszeitbegrenzung von zwölf Jahren, wodurch Personen, die bereits drei Legislaturperioden absolviert haben, bei der nächsten Wahl nicht mehr kandidieren dürfen.
- Die Zahl der Gesetze, für deren Verabschiedung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich ist, wird verringert.
- Es wird die verfassungsrechtliche Grundlage für die Einrichtung einer Nationalen Behörde für Vermögensrückgewinnung und -schutz geschaffen.
- Ab dem 1. Oktober werden Ungarns Verwaltungsbezirke offiziell wieder als „Bezirke“ bezeichnet, anstelle der derzeitigen Bezeichnung „vármegye“.
- Das Vetorecht des Haushaltsrats wird abgeschafft.
- Die Parlamentswache wird aufgelöst.
- Das Verfassungsgericht erhält die Befugnisse zur Überprüfung bestimmter Haushalts- und Steuerangelegenheiten zurück, die ihm 2011 entzogen worden waren.
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