Gültigkeit des EU-COVID-Zertifikats und Reisen in der EU
Trotz der anhaltenden COVID-19-Pandemie können Personen mit gültigen Impfbescheinigungen innerhalb der EU frei und sicher reisen.
Die Europäer wurden erneut mit einer weiteren Anforderung eingeschüchtert, nachdem der Rat der EU neue Regeln zur Gültigkeit von Impfausweisen verabschiedet hatte.
Als die EU-Kommission feststellte, dass zwei Dosen des Impfstoffs nicht ausreichten, um vor dem Virus zu schützen, empfahl sie allen europäischen Ländern, sich auf eine einheitliche Annahmefrist für Impfausweise zu einigen, und erklärte gleichzeitig, dass die Zertifikate 270 Tage gültig seien.
So weit wie Drittstaatsangehörige in der EU Viele Länder außerhalb der EU nehmen bereits über das EU-Gateway am EU-COVID-Zertifikatsprogramm teil.
Neue Regeln zur Gültigkeit des digitalen EU-COVID-Zertifikats
Reisende innerhalb der Europäischen Union müssen ab dem 1. Februar 2022 neun Monate gültige Impfnachweise vorlegen.
Impfbescheinigungen müssen von den Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von neun Monaten nach der letzten Dosis der Grundimmunisierung akzeptiert werden. Der Impfstoff von Johnson & Johnson hat ein 270-Tage-Fenster, das mit dem Tag der ersten und einzigen Injektion beginnt. Wenn es sich um einen Zweidosen-Impfstoff handelt, bedeutet dies 270 Tage ab der zweiten Impfung oder der ersten und einzigen Impfung, nachdem sich eine Person von einer Virusinfektion erholt hat.
Die Mitgliedstaaten sollten keine unterschiedlichen Fristen für EU-Reisezwecke vorschreiben. Zertifikate für Auffrischungsimpfungen sind von der üblichen Annahmefrist ausgenommen.
Impfnachweise, die nur für Reisen innerhalb der EU verwendet werden, unterliegen diesen Vorschriften. Bei der Verwendung des digitalen EU-COVID-Zertifikats in einem inländischen Kontext können die Mitgliedstaaten unterschiedliche Vorschriften anwenden, sie werden jedoch aufgefordert, die Akzeptanzfrist auf EU-Ebene einzuhalten.
Eine Person mit einem digitalen EU-COVID-Zertifikat sollte keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Quarantäne oder Tests unterliegen.
Personen, die kein digitales EU-COVID-Zertifikat haben, sollten nur reisen dürfen, wenn sie einen Test vor oder nach der Ankunft bestehen. Eine Quarantäne oder Selbstisolation kann auch erforderlich sein, wenn sie aus stark betroffenen (dunkelroten) Regionen eintreffen.
Beschränkungen der Freizügigkeit müssen nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein. Grundsätzlich sollten die Mitgliedstaaten Besuchern aus anderen Mitgliedstaaten die Einreise nicht verweigern.
Wer hat Anspruch auf das digitale EU-COVID-Zertifikat?
Alle EU-Bürger und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, auch Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und das Recht haben, in die anderen Mitgliedstaaten zu reisen, können das digitale COVID-Zertifikat der EU erhalten.
Anerkennung durch die EU von COVID-Zertifikaten, die von Nicht-EU-Ländern ausgestellt wurden
Basierend auf EU-Gleichwertigkeitsentscheidungen, 35 Nicht-EU-Länder (und -Gebiete) sind dem EU-System für digitale COVID-Zertifikate beigetreten. Die EU akzeptiert die COVID-Zertifikate dieser 35 Länder (und Gebiete) auf die gleiche Weise wie das digitale EU-COVID-Zertifikat. Diese 35 Nationen erkennen auch das digitale EU-COVID-Zertifikat an.
Können ungeimpfte Bürger in ein anderes EU-Land reisen?
EU-Bürger können mit dem EU-Digital-COVID-Zertifikat freier innerhalb der EU reisen. Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist zwar ein Grundrecht, aber keine Voraussetzung. Sie können jedoch getestet oder unter Quarantäne gestellt werden, wenn Sie kein Zertifikat haben. Staaten haben die Befugnis, Reisebeschränkungen zu verhängen.
Als Vorsichtsmaßnahme enthält das EU Digital COVID Certificate auch Testzertifikate und Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind. Auf diese Weise kann jeder das digitale EU-COVID-Zertifikat nutzen.
Können Nicht-EU-Bürger in die EU reisen?
Am 22. Februar 2022 genehmigte der Rat einen aktualisierten Rahmen, der das Reisen in die EU erleichtert. Am 1. März 2022 einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, diese Änderungen umzusetzen.
Reisende von außerhalb der EU, die einen von der EU oder der WHO zugelassenen Impfstoff oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollten im Rahmen dieser Richtlinie in die EU einreisen können, wenn sie ihre letzte Grundimmunisierungsdosis mindestens 14 Tage und nicht mehr als 270 Tage zuvor erhalten haben Ankunft.
Das digitale EU-COVID-Zertifikat oder ein Nicht-EU-COVID-Zertifikat, das als gleichwertig mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat gilt, sollte ein ausreichender Nachweis für diejenigen sein, die sich innerhalb von 19 Tagen vor der Reise in die EU von COVID-180 erholt haben.
Staatsangehörige aus Ländern oder Gebieten auf der Liste der Länder, aus denen alle Reisen erlaubt sind, und die einen Nachweis über negative PCR-Tests haben, sollten in die EU einreisen können. Der Rat aktualisiert regelmäßig eine Liste solcher Länder auf der Grundlage einer Bewertung der Gesundheitssituation. Unabhängig von Impfstatus, Ländern auf dieser Liste sollten in die EU reisen können.
Darüber hinaus sollen EU-Bürger und -Einwohner sowie ihre Familienangehörigen und Personen mit zwingendem Grund, Europa zu besuchen, dies in Zukunft tun können.
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