Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten der ungarischen Mutter über den entführten Sohn
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der ungarische Staat einer ungarischen Mutter eine Entschädigung für die Entführung ihres Sohnes zahlen muss, wie das am Dienstag in Straßburg verkündete Urteil besagt.
Das Urteil betrifft den Fall von Edina Tóth, deren Ehemann 2004 ihren zweijährigen Sohn entführte und mit ihm zehn Jahre an einem unbekannten Ort verbrachte.
Das Kind wurde 2014 geborgen, dem Jahr, in dem der damalige Ex-Ehemann von verhaftet wurde Polizei.
Nach Angaben des Gerichts machte die Beschwerdeführerin geltend, dass die ungarischen Behörden die gerichtliche Entscheidung, mit der die Unterbringung ihres Kindes bei ihr festgestellt wurde, nicht vollstreckt und somit auch die rasche Rückgabe ihres Kindes versäumt hätten, nachdem sein Vater es ohne ihre Zustimmung aufgenommen hatte.
Das Gericht verpflichtete den ungarischen Staat zur Zahlung von 12,500 Euro Schadensersatz und 3,800 Euro Anwaltskosten an den Beschwerdeführer.
Das Urteil kann angefochten werden.
Quelle: MTI
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