Google gewinnt seine Klage gegen das ungarische Finanzamt
Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat bekannt gegeben, dass Google in der gegen Ungarn wegen der Werbesteuer eingeleiteten Klage in den wesentlichen Punkten Recht hatte.
Dies ist nicht das endgültige Urteil, aber es kommt sehr selten vor, dass der EU-Gerichtshof nicht die vom Generalanwalt vorgeschlagene Entscheidung trifft HVG. Der EuGH hat bereits im Sommer erklärt, dass die Anzeige Steuer war nicht rechtswidrig. Einige Elemente davon sind jedoch umstritten – in diesem Fall steht Google kurz vor dem Sieg.
Die juristische Debatte dreht sich um die Version 2016 der Steuer. Danach müssen alle Unternehmen, die im Internet auf Ungarisch werben (z. B. auf ungarischen Portalen), Werbesteuer zahlen. Wenn ein Unternehmen eine Anzeige veröffentlichen wollte, sollte es sich als werbesteuerpflichtiges Unternehmen registrieren lassen. Andernfalls wurde es bestraft.
Im Jahr 2017 wurde Google eine Geldbuße in Höhe von einer Milliarde HUF (ca. 3,333,333 USD) auferlegt, weil dies nicht der Fall war.
Laut der ungarischen Steuerbehörde hat Google diese Verpflichtung bewusst unterlassen und sich damit Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen, legal agierenden Werbetreibenden verschafft. Google hat sich an den EU-Gerichtshof gewandt, weil es geltend gemacht hat, die Strafe sei viel zu hoch (2000-mal höher) im Vergleich zu der Strafe für inländische Unternehmen, die nur zur allgemeinen Registrierung verpflichtet sind. Diese Innenausbaubetriebe werden automatisch vom Handelsregister eingetragen. Es werden also nur ausländische Unternehmen bestraft.
Der Vorschlag des Generalanwalts besagt, dass eine an die ungarische Sprache gebundene Durchführung der Gewinnsteuer nicht gegen EU-Recht verstößt. Auch die Einführung einer Registrierungspflicht steht nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der EU.
Die Höhe der Strafe sei jedoch unverhältnismäßig und verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit.
Auch die Beschränkung des Rechtsbehelfs sei eine rechtswidrige Beschränkung der Leistungserbringung, schloss Generalanwältin Julianne Kokott.
Sie können über einen interessanten Skandal von Google aus dem Jahr 2017 in Ungarn lesen hier.
Quelle: hvg.hu
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