Ungarn droht eine Migrationsstrafe in Höhe von 1 Million Euro pro Tag: Brüssel reagiert auf den Appell von Ministerpräsident Magyar

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Die Europäische Kommission erklärt, sie stehe in engen und konstruktiven Gesprächen mit der ungarischen Regierung über die enorme Geldstrafe im Zusammenhang mit der Migrationspolitik, während Ministerpräsident Péter Magyar nach einem Weg sucht, die tägliche Geldstrafe in Höhe von 1 Million Euro zu stoppen, ohne dabei die strenge Grenzpolitik Ungarns aufzugeben.

Brüssel reagiert auf Ungarns Antrag

Laut Index hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie mit den ungarischen Behörden in Kontakt steht bezüglich der Geldstrafe in Höhe von 1 Million Euro pro Tag, die gegen Ungarn wegen Verstoßes gegen die EU-Asylvorschriften verhängt wurde. Ein Sprecher der Kommission erklärte am Donnerstag auf die Frage nach den Möglichkeiten Ungarns zur Beilegung des Streits, dass die Gespräche mit der ungarischen Seite „eng und sehr konstruktiv“ verliefen.

Die Erklärung erfolgte, nachdem Ministerpräsident Péter Magyar wiederholt die europäischen Partner Ungarns um Hilfe im Zusammenhang mit der Geldstrafe gebeten hatte. Gleichzeitig hat die ungarische Regierung deutlich gemacht, dass sie nicht beabsichtigt, den Grenzzaun des Landes aufzugeben oder ihre Migrationspolitik wesentlich zu lockern.

Der Sprecher der Kommission betonte, dass die Geldstrafe auf einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) beruhe. Daher müssten Ungarn und der Gerichtshof prüfen, welche Schritte zur Beilegung des zugrunde liegenden Streits unternommen werden können.

Auf die Frage, ob die bereits gegen Ungarn verhängten Geldbußen möglicherweise durch den nächsten Siebenjahreshaushalt der EU ausgeglichen werden könnten, wies der Sprecher erneut darauf hin, dass Ungarn die vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Bedenken ausräumen müsse.

Péter Magyar and Ursula von der Leyen (2)
Foto: Anadolu/Dursun Aydemir

Péter Magyar will Ungarns strenge Grenzpolitik beibehalten

Bei einer Pressekonferenz der Regierung am Donnerstag erklärte Magyar, dass die Frage der Migrationsstrafe seit dem Amtsantritt seiner Regierung mit zahlreichen europäischen Partnern erörtert worden sei. Der Ministerpräsident bezeichnete die Behandlung Ungarns als „äußerst unfair“ und argumentierte, dass sich die Rahmenbedingungen der Migrationspolitik seit etwa 2016 erheblich verändert hätten.

Er räumte zudem ein, dass einige der von der Europäischen Kommission beanstandeten ungarischen Rechtsvorschriften noch unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden seien, argumentierte jedoch, dass die EU-Asyl- und Migrationsvorschriften seitdem unionsweit verschärft worden seien.

Magyar erklärte, Ungarn sei nicht bereit, seine Migrationspolitik zu lockern, wolle jedoch eine Lösung finden, die mit dem europäischen Recht im Einklang stehe und gleichzeitig strenge Grenzkontrollen aufrechterhalte. Er erklärte ferner, seine Regierung wolle die rund 1 Milliarde Euro zurückerhalten, die Ungarn durch die Strafzahlungen bereits verloren habe.

Hungary border protection migration
Foto: Facebook/UNHCR/Balla Zsolt

Der Ausnahmezustand in Ungarn läuft nächste Woche aus

Eine weitere wichtige Entscheidung steht der neuen Regierung bevor. Die vorherige Orbán-Regierung hatte den „durch Masseneinwanderung verursachten Krisenzustand“ in Ungarn bis zum 7. September 2026 verlängert, was bedeutet, dass die Maßnahme in wenigen Tagen auslaufen wird.

Die Notstandsregelung wurde erstmals im März 2016 eingeführt und seitdem wiederholt verlängert. Die neue Regierung muss nun entscheiden, ob sie diese beibehalten oder auslaufen lassen will. Das Ungarische Helsinki-Komitee hat die Aufhebung der Maßnahme gefordert und argumentiert, dass es keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr für deren Beibehaltung gebe.

Die Organisation betonte, dass die Beendigung des Krisenzustands nicht bedeute, den Grenzschutz aufzugeben. Dies erfordere weder den Abbau des ungarischen Grenzzauns noch die unkontrollierte Einreise von Migranten, hieß es.

Stattdessen argumentiert die Organisation, dass die Behörden zu den von ihr als „standardmäßig“ und „rechtskonform“ bezeichneten Grenz- und Einwanderungsverfahren zurückkehren könnten, darunter die Identifizierung von Personen, die Überprüfung ihres Status und die individuelle Prüfung von Asylanträgen.

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