Ungarn: Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Medikamente wird abgeschafft, da die Regierung die Steuerreform ausweitet

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Ungarn wird ab dem 1. September die Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel abschaffen, wie Ministerpräsident Péter Magyar am Donnerstag bekannt gab. Die Entscheidung zur Abschaffung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel in Ungarn ist der jüngste Schritt im Rahmen einer umfassenden Steuerreform, die seit dem Amtsantritt der neuen Regierung und des neuen Parlaments im Mai 2026 eingeleitet wurde.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen derzeit dem ermäßigten ungarischen Mehrwertsteuersatz von 5 %, verglichen mit dem landesweiten Standardsatz von 27 %. Die Entscheidung der Regierung würde die Steuer auf verschreibungspflichtige Produkte auf null senken, unabhängig davon, ob ein Arzneimittel vom ungarischen Krankenversicherungssystem bezuschusst wird.

Die Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel in Ungarn soll ab September abgeschafft werden

Die Regierung geht davon aus, dass diese Maßnahme die Kosten senken wird, die Patienten für Arzneimittel aufbringen müssen, wobei die genaue Höhe der Einsparungen von den Preisbildungsregeln, den Zuschüssen der Krankenkassen und davon abhängt, ob sich die vollständige Steuerermäßigung in den Verkaufspreisen niederschlägt.

Die Änderung könnte insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen, ältere Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen, sowie für diejenigen, die neuere, teurere Therapien in Anspruch nehmen, von großer Bedeutung sein.

Laut Forbes Ungarn könnte die Maßnahme die jährlichen Haushaltseinnahmen um rund 7 Milliarden HUF verringern, was nach dem Wechselkurs der ungarischen Zentralbank vom 22. Juli etwa 19,2 Millionen Euro entspricht.

Mit dieser Ankündigung steht nun ein fester Termin für die Umsetzung der Maßnahme fest. In detaillierten Rechtsvorschriften wird noch genau festgelegt, wie der Nullsatz angewendet wird und wie Apotheken und Pharmaunternehmen die Änderung abrechnen müssen.

Fünf kleinere Steuern und Abgaben sollen abgeschafft werden

Die Entscheidung bezüglich verschreibungspflichtiger Arzneimittel folgt auf ein separates Steuerpaket, das die Regierung von Magyar am 17. Juli angekündigt hatte.

Gemäß dem Vorschlag sollen fünf relativ geringfügige Steuern und Abgaben abgeschafft werden: die kommunale Sondersteuer, die Hundebesitzerabgabe, der Einwanderungszuschlag, die CO₂-Emissionszertifikatssteuer sowie die mit der CO₂-Emissionszertifikatssteuer verbundene Transaktionsgebühr.

Wie 24.hu berichtete, kann die kommunale Sondersteuer derzeit von den Gemeinderäten erhoben werden, obwohl sie Berichten zufolge nur von 25 der mehr als 3.000 Gemeinden Ungarns angewendet wird. Die Hundebesitzabgabe wird in 16 Gemeinden erhoben, während die Regierung angibt, dass die Einwanderungszuschlagsteuer noch nie Einnahmen generiert habe.

Das Paket wurde als Regierungsbeschluss angekündigt und zur Vorlage im Parlament vorbereitet. Bis die Gesetzgebung das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat und verkündet wird, sind die genauen Termine, zu denen die Steuern wegfallen, als vorläufig zu betrachten.

Umweltabgaben steigen trotz Abschaffung der CO₂-Steuer

Die Abschaffung der CO₂-Quotensteuer bedeutet nicht, dass Ungarns größte Umweltverschmutzer insgesamt mit geringeren Umweltkosten konfrontiert sein werden.

Laut 24.hu plant die Regierung zudem, die von Unternehmen zu entrichtende Luftverschmutzungsabgabe zu verdoppeln. Sie beabsichtigt, die Umweltauswirkungen großer Industrieunternehmen zu überprüfen, darunter deren Wasserverbrauch sowie die Verschmutzung von Oberflächengewässern, Grundwasser und Boden.

Unternehmen, denen es nicht gelingt, ihren Wasserverbrauch oder ihre schädlichen Emissionen zu senken, könnten letztendlich mit weiteren Erhöhungen der Umweltsteuern und -abgaben konfrontiert werden. Die Einzelheiten dieser zusätzlichen Maßnahmen wurden bislang noch nicht veröffentlicht.

Die CO₂-Emissionsabgabe selbst war bereits zuvor rechtlich in die Kritik geraten. Im April entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die ungarische Steuer auf CO₂-Emissionszertifikate nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Steuervergünstigungen für Unternehmen und Treuhandstrukturen unterliegen strengeren Vorschriften

Das Juli-Paket würde zudem ausgewählte Körperschaftsteuervergünstigungen einschränken, die von Großunternehmen und bestimmten Vermögensverwaltungsstiftungen in Anspruch genommen werden.

Die Regierung beabsichtigt, eine Regelung aufzuheben, nach der Unternehmen den dreifachen Wert von Spenden an gemeinnützige Vermögensverwaltungsstiftungen von ihrer Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abziehen konnten.

Zudem plant sie eine Überprüfung der Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ungarischen privaten Treuhandkonstruktionen, die als „bizalmi vagyonkezelés“ bekannt sind. Die Regierung argumentiert, dass diese Strukturen mitunter dazu genutzt wurden, große Vermögen vor der Besteuerung zu schützen, obwohl private Treuhandkonstruktionen auch legitime Funktionen bei der Nachlassplanung und der generationsübergreifenden Übertragung von Familienunternehmen erfüllen können.

Laut HVG rechnet die Regierung damit, dass die Verschärfung der Körperschaftssteuervergünstigungen und der treuhänderbezogenen Vorschriften jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von mehreren zehn Milliarden Forint generieren wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Schätzung der Regierung und nicht um eine unabhängig überprüfte Prognose.

Die Vermögenssteuer bleibt eine der größten geplanten Änderungen

Der bedeutendste Vorschlag zur strukturellen Steuerreform ist eine jährliche Vermögenssteuer, die jedoch noch nicht verabschiedet wurde.

Der aktuelle Plan der Regierung sieht eine jährliche Steuer in Höhe von 1 % auf den Teil des Nettovermögens vor, der 1 Milliarde HUF – umgerechnet etwa 2,75 Millionen Euro – übersteigt. Immobilien, Kapitalanlagen, Unternehmensanteile und wertvolle bewegliche Vermögenswerte könnten potenziell Teil der Steuerbemessungsgrundlage sein.

Laut „Portfolio“ erklärte Magyar, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften bis Ende Oktober 2026 verabschiedet werden könnten, wobei die ersten Einnahmen im Jahr 2027 zu erwarten seien. Die Regierung schätzt die potenziellen jährlichen Einnahmen auf 300–600 Milliarden HUF, was etwa 824 Millionen bis 1,65 Milliarden Euro entspricht.

Wichtige Fragen sind jedoch noch ungeklärt, insbesondere die Bewertung von Unternehmen in Privatbesitz, die Behandlung von Schulden und gemeinsam gehaltenem Familienvermögen sowie mögliche Ausnahmen.

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Andere versprochene Steuersenkungen wurden noch nicht umgesetzt

Die Regierung hat zudem zugesagt, die Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Brennholz zu senken und Einkommensteuererleichterungen für Personen einzuführen, deren Einkommen unter dem ungarischen Medianlohn liegt.

Ein Vorschlag sieht vor, die effektive Einkommensteuerbelastung für Mindestlohnempfänger durch eine Steuerrückerstattung oder eine Steuergutschrift von derzeit 15 % auf 9 % zu senken. Für Einkommen zwischen dem Mindestlohn und dem Medianlohn würden geringere Ermäßigungen gelten.

Für diese Maßnahmen wurde bislang noch kein ebenso feststehender Umsetzungstermin festgelegt wie für die Änderung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel in Ungarn.

Wie Reuters berichtete, hat die Regierung zudem angedeutet, dass die auf Banken, den Einzelhandel, Energieunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und andere Branchen erhobenen sektoralen Sondersteuern vorerst bestehen bleiben werden, da sie erhebliche Haushaltseinnahmen sichern.

Das sich abzeichnende Bild ist daher gemischt: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde ein klarer Starttermin festgelegt, mehrere kleinere Steuermaßnahmen sind in einem vorgeschlagenen Parlamentspaket enthalten, während die Reformen der Vermögenssteuer und der Einkommensteuer im weiteren Sinne noch in Vorbereitung sind.

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