Ungarn will in der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung eine neue Fahrzeugkategorie einführen

Das ungarische Ministerium für Bau und Verkehr hat Pläne für die Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie im Rahmen einer überarbeiteten Version der Straßenverkehrsordnung (KRESZ) vorgestellt. Die lang erwarteten Änderungen zielen darauf ab, Elektroroller aus der rechtlichen Grauzone herauszuholen und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich zu verbessern, insbesondere für Kinder und andere schwächere Verkehrsteilnehmer.

Die ungarische Straßenverkehrsordnung wird um eine neue Fahrzeugkategorie erweitert

Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag im Rahmen einer fachlichen Konsultation mit Experten für Mikromobilität, Industrievertretern und Interessengruppen diskutiert. Nach Angaben des Ministeriums geht es bei der Überarbeitung darum, einen klaren Rechtsrahmen für Elektroroller und andere Mikromobilitätsgeräte zu schaffen und damit auf den starken Anstieg der damit verbundenen Unfälle in den letzten Jahren zu reagieren, berichtet Vezess.hu.

Eines der wichtigsten Elemente des Vorschlags ist die Einführung von zwei verschiedenen Kategorien für Elektroroller: Fahrzeuge mit geringer Leistung und solche mit hoher Leistung. Die neuen Definitionen würden endlich klarstellen, wo und wie und unter welchen Bedingungen diese immer beliebter werdenden Geräte genutzt werden können.

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Eine neue Fahrzeugkategorie wird in die neue ungarische Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Illustration. Abgebildetes Bild: depositphotos.com

Elektroroller werden in zwei verschiedene Stufen eingeteilt

Elektroroller mit geringer Leistung wären diejenigen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Diese Fahrzeuge würden weitgehend den Regeln folgen, die derzeit für Radfahrer gelten, allerdings mit einigen wichtigen Ergänzungen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Fahrer mindestens 12 Jahre alt sein müssen und das Tragen eines Fahrradhelms obligatorisch ist.

Auf Bürgersteigen dürfen Roller nur im Schritttempo und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gefahren werden, während andernorts eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Die Mitnahme von Fahrgästen, das Ziehen von Anhängern und das Fahren unter Alkoholeinfluss sind strengstens untersagt, Alkoholkonsum wird nicht toleriert.

Für Elektro-Roller mit hoher Leistung gelten dagegen wesentlich strengere Regeln. Jeder Roller mit einer Motorleistung von mehr als 1.000 Watt oder einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h würde in diese Kategorie fallen. Diese Fahrzeuge würden ähnlich wie zweirädrige Mopeds behandelt werden.

Die Fahrer müssten mindestens 14 Jahre alt sein, einen gültigen Führerschein besitzen und einen Motorradhelm tragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit würde 45 km/h betragen, und es würden die gleichen Verbote für Passagiere, Anhänger und Alkohol gelten. Falls Sie es verpasst haben: Höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen, neue Regeln für Motorroller und Motorräder – die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Ungarn bald in Kraft. Außerdem: Ungarn legt Termin für neue Autobahn zur Umgehung von Budapest fest.

An vielen Unfällen waren Rollerfahrer beteiligt, daher ist besondere Vorsicht geboten

Laut Berta Tamás, der stellvertretenden Direktorin für Verkehrssicherheit am Institut für Verkehrswissenschaften, wird die überarbeitete Straßenverkehrsordnung auch die Nutzer von Elektrorollern offiziell als gefährdete Verkehrsteilnehmer anerkennen. Damit würden die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen auf sie ausgedehnt, wie z.B. die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Überholen durch andere Fahrzeuge.

Die Dringlichkeit der vorgeschlagenen Änderungen wird durch alarmierende Unfallstatistiken unterstrichen. Daten, die vor kurzem auf einer vom Nationalen Komitee für Unfallverhütung organisierten Veranstaltung vorgestellt wurden, zeigen, dass Elektroroller inzwischen in etwa fünf Prozent aller Verkehrsunfälle in Ungarn verwickelt sind. Allein im letzten Jahr wurden fast 400 medizinische Eingriffe mit Rollerunfällen in Verbindung gebracht, an denen Fahrer unter 18 Jahren beteiligt waren.

Der Gesetzesentwurf würde auch den lokalen Regierungen mehr Befugnisse einräumen, zusätzliche Beschränkungen zu erlassen, insbesondere für die Benutzung von Gehwegen, so dass die Gemeinden die Regeln an die örtlichen Gegebenheiten anpassen können. Das Ministerium sagt, das Ziel der neuen Straßenverkehrsordnung sei es, sicherere, klarere und gerechtere Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, da die Mikromobilität ein zunehmend sichtbarer Teil des täglichen Verkehrs in Ungarn wird.

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