Ungarns staatliches Mediensystem soll nach neuem Vorschlag der Tisza-Partei komplett umgestaltet werden

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Die Tisza-Partei hat dem Parlament einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der das ungarische öffentlich-rechtliche Mediensystem grundlegend umgestalten würde, indem die derzeitige, auf der MTVA basierende Struktur abgeschafft und durch einen neuen institutionellen Rahmen ersetzt wird, der auf mehr Transparenz, politische Ausgewogenheit und öffentliche Kontrolle abzielt.
Der 54-seitige Vorschlag, der am Freitagabend von den Tisza-Abgeordneten István Hantosi, Márton Melléthei-Barna und Krisztián Kulcsár eingereicht wurde, würde eine der bedeutendsten Medienreformen seit der Medienumstrukturierung in Ungarn nach 2010 darstellen, schreibt Telex.
„Die Rückgabe der öffentlichen Medien an die Öffentlichkeit“
Bei der Vorstellung des Vorschlags erklärte Zoltán Tarr, der für Soziales und Kultur zuständige Minister in der von Tisza geführten Regierung, das Kernziel der Reform bestehe darin, „die öffentlichen Medien der Öffentlichkeit, dem ungarischen Volk, zurückzugeben“.
Laut Tarr würde das Gesetz die Unabhängigkeit des Medienrats wiederherstellen, der derzeit sowohl kommerzielle als auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beaufsichtigt, und gleichzeitig neue Garantien einführen, die die öffentlichen Medien vor politischer Einflussnahme schützen sollen.
Sollte das Gesetz in Kraft treten, würden die Mandate der derzeitigen Mitglieder des Medienrats, des Vorstands der Stiftung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie der Führungskräfte von Duna Media Service und MTVA sofort enden.
In einer Übergangsphase wäre dann Zeit für Konsultationen und einen öffentlichen Dialog vorgesehen, bevor die Führungspositionen im Rahmen offener Auswahlverfahren auf der Grundlage fachlicher Kriterien neu besetzt werden.
MTVA würde verschwinden
Eine der einschneidendsten Änderungen des Vorschlags ist die Abschaffung der derzeitigen Rolle der MTVA.
Gemäß dem Plan würde die bestehende Struktur, deren Kern den Media Service Support and Asset Management Fund (MTVA) und Duna Media Service bildet, aufgelöst und durch zwei separate Organisationen ersetzt werden:
- Magyar Rádió és Televízió Nonprofit Zrt. (Ungarischer Rundfunk und Fernsehen)
- Magyar Távirati Iroda Nonprofit Zrt. (MTI)
Die Reform würde die MTI wieder als unabhängige nationale Nachrichtenagentur etablieren und gleichzeitig den Betrieb der Nachrichtenagentur von den Rundfunkaktivitäten trennen.
Die neu gegründete ungarische Rundfunk- und Fernsehgesellschaft würde die öffentlich-rechtlichen Aufgaben in den Bereichen Radio, Fernsehen, audiovisuelle Medien, digitale Medien und Programmproduktion übernehmen.
Neue Aufsichtsinstanz: Unabhängiger Rat für öffentliche Medien
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde namens Unabhängiger Rat für öffentliche Medien (Független Közmédia Testület) vor, die die derzeitige Stiftung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ersetzen soll.
Der Ausschuss hätte die Aufgabe, die Unabhängigkeit der öffentlichen Medien zu schützen, den Betrieb und die Finanzen zu überwachen, wichtige Verträge zu kontrollieren und an der Ernennung der Führungskräfte mitzuwirken.
Seine neun Mitglieder würden nach einem gemischten politischen und fachlichen Verfahren ausgewählt:
- Drei von den Regierungsparteien benannte Mitglieder
- Drei von den oppositionellen Fraktionen
- Drei von unabhängigen Organisationen des Mediensektors
Es würden strenge Zulassungsvorschriften gelten. Wer in den vergangenen fünf Jahren ein Parteiamt innehatte, als Parteidelegierter tätig war oder parteipolitische Aktivitäten ausübte, wäre von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Der Vorstand würde zudem jährliche unabhängige Überprüfungen in Auftrag geben, um die Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Nachrichtenagenturen zu bewerten.
Strengere Finanzaufsicht
Der vorgeschlagene Ausschuss würde weitreichende Befugnisse hinsichtlich der Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten.
Er würde die jährlichen Geschäftspläne und größere Mittelzuweisungen genehmigen, während für Verträge im Wert von mehr als 300 Millionen HUF (850.000 EUR) eine vorherige Verhandlungsermächtigung erforderlich wäre. Verträge über 100 Millionen HUF müssten vor ihrem Abschluss förmlich genehmigt werden.
Befürworter argumentieren, dass diese Maßnahmen die öffentlichen Medienausgaben wesentlich transparenter und kontrollierbarer machen würden als unter dem derzeitigen System.
Charta des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und umfassendere zivilgesellschaftliche Kontrolle
Der Gesetzentwurf würde den bestehenden Kodex für den öffentlichen Dienst durch eine neue Charta für den öffentlichen Dienst ersetzen.
Dem Vorschlag zufolge würde die Charta klare berufliche Standards für die öffentlichen Medien festlegen und deren Einhaltung messbar und durchsetzbar machen, anstatt sie nur symbolisch zu gestalten.
Die Aufsicht über diese Standards würde einem neu geschaffenen Rat für den öffentlichen Dienst obliegen, der sich aus 18 Mitgliedern zusammensetzt, die von einem breiten Spektrum an Institutionen und Organisationen nominiert werden, darunter:
- die Ungarische Akademie der Wissenschaften
- dem Ungarischen Olympischen Komitee
- Universitäten und Rektoratsverbände
- Historische Kirchen
- Selbstverwaltungen von Minderheiten
- Fachverbände im Kulturbereich
- Familien-, Kinderschutz- und Behindertenverbände
- Umwelt- und Tierschutzorganisationen
Die Hauptaufgabe des Rates bestünde darin, eine gesellschaftliche Kontrolle der Inhalte und der Arbeitsweise der öffentlich-rechtlichen Medien auszuüben.
Neuer Medienfonds zur Förderung des unabhängigen Journalismus
Ein weiterer wichtiger Pfeiler der Reform ist die Einrichtung eines neuen Medienfonds (Sajtóalap).
Im Gegensatz zur MTVA, die derzeit die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien und medienfördernde Aufgaben vereint, würde sich der Medienfonds auf die Unterstützung unabhängiger Medienanbieter, lokaler Rundfunkanstalten, öffentlich-rechtlicher Produktionen und Publikationen konzentrieren, die nach anerkannten journalistischen Standards arbeiten.
Der Fonds würde Einnahmen aus verschiedenen Quellen erhalten, darunter Mediengebühren, Frequenzgebühren, Bußgelder, Vertragsstrafen und freiwillige Beiträge.
Änderungen bei der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien
Der Vorschlag würde zudem ein neues Finanzierungsmodell für die öffentlich-rechtlichen Medien einführen.
Ab 2028 würden öffentlich-rechtliche Medienorganisationen statt mit jährlichen Förderzeiträumen mit dreijährigen Haushaltszyklen arbeiten.
Die direkte staatliche Unterstützung würde sich nach der Anzahl der Haushalte in Ungarn berechnen und jedes Jahr automatisch an die Inflationsrate angepasst werden, was einen besser vorhersehbaren Finanzierungsmechanismus gewährleisten würde.
Reform des Medienrats
Der Gesetzentwurf würde auch den Medienrat selbst neu gestalten.
Die derzeitige Amtszeit von neun Jahren würde auf fünf Jahre verkürzt, während das Auswahlverfahren politisch ausgewogener gestaltet würde.
Gemäß dem Vorschlag würden fünf Ratsmitglieder ernannt:
- Zwei von den Regierungsparteien nominiert
- zwei von den Oppositionsparteien
- Ein Vorsitzender, der im Rahmen eines offenen, fachlichen Bewerbungsverfahrens ausgewählt wird
Politisch nominierte Mitglieder hätten eine Amtszeit von vier Jahren, während der Vorsitzende ein Mandat von fünf Jahren erhalten würde.
Tiszas Kritik am derzeitigen System
Tarr argumentierte, dass sich der demokratische Wandel in Ungarn auch auf die öffentlichen Medien und die Medienregulierung erstrecken müsse. Er erklärte, dass rechtliche Unabhängigkeitserklärungen allein nicht ausreichten und durch institutionelle Garantien untermauert werden müssten.
In der Begründung des Vorschlags heißt es, dass die öffentlich-rechtlichen Medien eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung zuverlässiger Informationen, der Förderung der nationalen Kultur und der Anregung des gesellschaftlichen Dialogs spielen, doch werden diese Aufgaben seit 2010 nicht mehr angemessen erfüllt.
Die Tisza-Partei hat dem derzeitigen öffentlich-rechtlichen Mediensystem wiederholt vorgeworfen, eher den Interessen der Regierung als denen der Öffentlichkeit zu dienen – eine Behauptung, die von den Befürwortern der bestehenden Struktur nach wie vor heftig bestritten wird.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde dies die umfassendste Umgestaltung der ungarischen öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft seit mehr als einem Jahrzehnt bedeuten und die Art und Weise, wie staatlich finanzierte Medienorganisationen geleitet, finanziert und beaufsichtigt werden, grundlegend verändern.
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