Wichtige Änderungen im Bußgeldverfahren
bkk.hu – Die neue Tarifpolitik im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren wurde von der Stadtverwaltung von Budapest am 31. März 2016 angenommen. Die Richtlinie trat am 1. Mai 2016 in Kraft.
Drei wesentliche Änderungen in Bezug auf die Tarifpolitik der BKK sind am 1. Mai 2016 in Kraft getreten:
Zwei zusätzliche Arbeitstage stehen Kunden zur Verfügung, um den Strafpreis vor Ort im Zuschlagsbüro (Budapest, 8. Bezirk, Akácfa utca 22.) zu begleichen, nachdem der Strafgeldbeleg ausgestellt wurde. Dies ist eine neue Richtlinie. Derzeit ist die BKK Zrt. ermöglicht bei der Ausstellung des Vor-Ort-Strafgeldbelegs keine Bankkartenzahlung, daher wurde eine Entscheidung über die kundenfreundliche Zahlung getroffen. Nach der Einführung des automatisierten Fahrgeldeinzugssystems werden die Zahlungsmöglichkeiten durch die tragbaren Geräte an den Fahrkartenkontrolleuren erweitert, die die Zahlung per Bankkarte ermöglichen.
Kunden können ihren Pass innerhalb von fünf Arbeitstagen statt wie bisher zwei Arbeitstagen vorlegen.
Ab dem 1. Mai ist die Vorlage des Passes nicht mehr von vorangegangenen Bußgeldverfahren abhängig. Bisher stand dem Kunden die Möglichkeit zur Vorlage des Passes nur dann zur Verfügung, wenn er aufgrund eines früheren Verstoßes keine laufenden Schulden hatte.
Das BKK-Zentrum für Budapester Verkehr hat mehrfach Anmerkungen zu den oben beschriebenen Prozessen erhalten, die bei der Änderung des Prozesses berücksichtigt wurden. Ziel der Änderungen ist die Ausweitung und kundenfreundliche Gestaltung der Strafgeldzahlungsmöglichkeiten. Für den Fall, dass der vom Bußgeldverfahren betroffene Kunde den Bußgeldpreis nicht begleicht, wird der Anspruch gerichtlich geltend gemacht.
Weitere Änderungen:
Der Hundepass ist bei der Mitnahme des Hundes ohne Ausweis gültig.
Die Stadtverwaltung von Budapest hat zugestimmt, dass Kunden beim Umsteigen zwischen der Straßenbahnlinie 1 und der Buslinie 103 nicht verpflichtet sind, für eine Fahrt gültige Fahrkarten (Einzelfahrkarten, Zehnerblockkarten, Umstiegsfahrkarten) zu verlängern, und dass sie im Besitz dieser fahren dürfen bereits entwertete Tickets innerhalb der Gültigkeitsdauer.
Ab dem 1. Mai sind Eintrittskarten für Veranstaltungen (bei gleichzeitiger Bestellung von mindestens 50 Eintrittskarten) auch für den Zeitraum von 11 bis 14 Tagen im Verkauf.
Die Nutzung des Radpasses wird einfacher, da jeder Kunde, der im Besitz eines gültigen BKK-Passes ist, sowie Kunden mit Anspruch auf freie Fahrt diesen nutzen können.
Quelle: bkk.hu
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