Wurde einer der schwächsten Kandidaten an die Spitze des nahezu allmächtigen Amtes für die Rückgewinnung und den Schutz staatlicher Vermögenswerte berufen?

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Ákos Hadházy hat die Bewerbungsunterlagen für den Vorsitz des Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und -schutz (NVVH) erhalten und ist der Ansicht, dass Anna Unger, die für dieses Amt ausgewählte Kandidatin, bei einem echten Bewertungsverfahren nicht einmal unter die ersten 60 gekommen wäre. Unterdessen erklärte einer der stellvertretenden Vorsitzenden der Tisza-Partei, es habe tatsächlich ein Bewertungsverfahren gegeben – nur nicht so, wie man es bei einem seriösen Auswahlverfahren erwarten würde.
Sie hätte nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden dürfen
Ákos Hadházy hat weitere Einzelheiten zur Auswahl der Führung des Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und -schutz (NVVH)bekannt gegeben. Der ehemalige Abgeordnete behauptet, er habe die vollständige Liste der Bewerbungen für die Posten des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie die beruflichen Lebenslaufdaten der Bewerber erhalten, und auf dieser Grundlage falle es ihm schwer zu erklären, wie Anna Unger in die zweite Runde des Auswahlverfahrens gelangt sei.
Laut Hadházy befanden sich unter den Bewerbern zahlreiche Kandidaten mit umfangreicher beruflicher Erfahrung, entsprechenden Qualifikationen und Führungserfahrung. Seiner Ansicht nach hätte Frau Unger bei einem objektiven Bewertungssystem auf der Grundlage dieser Kriterien „es nicht unter die ersten drei geschafft – nicht einmal unter die ersten 60“. Daraus schließt er, dass der Auswahlausschuss einen erheblichen Teil der Bewerbungen nicht ordnungsgemäß geprüft haben kann.

Verzerrte Bewertung für eines der wichtigsten Ämter
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht das viel diskutierte Punktesystem. In der Ausschreibung des Parlaments hieß es, dass die drei Kandidaten mit den höchsten Punktzahlen zu persönlichen Vorstellungsgesprächen eingeladen werden sollten. Anikó Hallerné Nagy, eine stellvertretende Parlamentspräsidentin, erklärte später jedoch, dass es kein detailliertes, quantifizierbares objektives System gegeben habe. Laut 444 wurde die Entscheidung darüber, wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollte, letztendlich durch eine einfache Abstimmung im Ausschuss auf einer Skala von 1 bis 3 getroffen. Diejenigen, die ein „Ja“ erhielten, wurden mit drei Punkten bewertet – und wie es der Zufall so wollte, gab es genau drei solcher Kandidaten.
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Hadházy hält dies für besonders problematisch, da ein solches Verfahren seiner Ansicht nach das Vertrauen in die Unabhängigkeit der NVVH-Führung grundlegend untergräbt. Wenn die Behörde gegen einen Politiker vorgeht, kann der Betroffene politische Motive geltend machen; wenn sie ein Verfahren nicht einleitet oder einstellt, könnte die Öffentlichkeit den Verdacht hegen, dass dahinter ein politischer Deal steckt.

Politisch ungeeignete Kandidaten?
Der Politiker argumentiert zudem, dass der Anschein eines offenen Wettbewerbs nach hinten losgehen könnte: Seiner Ansicht nach wäre es sauberer gewesen, wenn der Ministerpräsident einfach einen Kandidaten benannt hätte, anstatt eine scheinbar vorbestimmte Auswahl als öffentlichen Wettbewerb darzustellen.
Laut Anikó Hallerné Nagy war es nicht möglich, die politischen Risiken, die entstanden wären, wenn jemand an die Spitze des Amtes berufen worden wäre, bei dem sich später Verbindungen zum NER herausgestellt hätten, in Punkten auszudrücken.
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Hadházy erhob zudem Einwände gegen die Bewerbungen für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden. Er behauptet, dass sich 39 Personen um die Stelle im Bereich der öffentlichen Finanzen beworben hätten, jedoch keine Entscheidung getroffen worden sei – wofür es seiner Meinung nach kaum eine andere Erklärung gebe als die, dass kein politisch geeigneter Kandidat gefunden werden konnte. Er fügte jedoch hinzu, dass er es für möglich halte, dass sich Anna Unger als gute Präsidentin erweisen und unabhängig von der Regierung agieren werde.
Der Aufgabenbereich der NVVH wird einerseits im Schutz des öffentlichen Vermögens und andererseits in der Durchführung von Ermittlungen zu Fällen bestehen, in denen öffentliches Vermögen auf eine Weise in privaten Besitz übergegangen ist, die den Verdacht auf Missbrauch aufkommen lässt. In der Praxis wird die NVVH als unabhängige Strafverfolgungsbehörde fungieren, die über weitreichende Befugnisse verfügt, um Ermittlungen durchzuführen (auch unter Einbeziehung anderer Behörden), Vermögenswerte einzufrieren und in Angelegenheiten, die öffentliches Vermögen betreffen, sogar die Bestellung staatlicher Aufsichtsbeauftragter für private Unternehmen vorzuschlagen.

