Péter Magyars Vermögenssteuerplan zielt auf die reichsten Ungarn ab

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Die Möglichkeit der Einführung einer Vermögenssteuer in Ungarn steht erneut auf der Tagesordnung, auch wenn wesentliche Details noch ungeklärt sind, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Arten von Vermögenswerten in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden sollen. Je nach endgültiger Ausgestaltung der Vorschriften variieren die prognostizierten Einnahmen erheblich. Schätzungen gehen von Unterschieden in Höhe von mehreren hundert Milliarden Forint aus.

Die Tisza-Partei hat eine Vermögenssteuer vorgeschlagen, die auf die reichsten Ungarn abzielt und für Personen mit einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Forint gelten soll. Dem Vorschlag zufolge würde der Staat neben Einkommen und Konsum auch das angesammelte Vermögen besteuern. Dies könnte Immobilien, Ersparnisse, Unternehmensbeteiligungen und andere hochwertige Vermögenswerte umfassen, was bedeutet, dass die Maßnahme in erster Linie die wohlhabendsten Personen betreffen würde.

Die Steuer könnte Einnahmen in Höhe von 125 bis 600 Milliarden Forint generieren

Auf der Grundlage der jüngsten Veröffentlichung der „100 reichsten Ungarn“ sowie der Vermögensstatistiken der Ungarischen Nationalbank untersuchte das GKI-Wirtschaftsforschungsinstitut, welche Faktoren darüber entscheiden, ob die vorgeschlagene Steuer dem Staat Einnahmen in Höhe von 125 Milliarden oder sogar bis zu 600 Milliarden Forint einbringen würde.

Die Ausgabe 2026 der Liste „Die 100 reichsten Ungarn“ schätzt, dass das Gesamtvermögen der 100 reichsten Personen 12.579 Milliarden Forint erreichen könnte, was einem jährlichen Anstieg von rund 14 % bzw. 1.559 Milliarden Forint entspricht. Eine Vermögenssteuer von 1 % auf diesen Betrag würde Haushaltsmehreinnahmen in Höhe von rund 125 Milliarden Forint generieren.

Diese Zahl spiegelt jedoch nur einen kleinen und sehr sichtbaren Teil des privaten Vermögens wider. Laut GKI könnten die Einnahmen, würde die Steuerbemessungsgrundlage auf Unternehmensbeteiligungen, Investitionen und andere Vermögenswerte ausgeweitet, in den Bereich von 300 bis 600 Milliarden Forint reichen – eine Zahl, auf die sich auch die Regierung bezieht.

Die Bewertung des Unternehmensvermögens gilt als zentrale Herausforderung

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Steuer sind noch mehrere Fragen ungeklärt. Es ist nach wie vor unklar, ob die Steuer nur für Vermögenswerte oberhalb der Schwelle gelten würde oder ob bereits das Überschreiten der Grenze von einer Milliarde Forint dazu führen würde, dass das gesamte Vermögen steuerpflichtig wird. Auch die Behandlung von im Ausland gehaltenen Vermögenswerten und abzugsfähigen Verbindlichkeiten ist noch offen.

Eine weitere große Herausforderung ist die Bewertung von Unternehmensvermögen. Während sich der Wert eines Bankkontos oder einer Wohnimmobilie relativ einfach ermitteln lässt, kann die Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen erheblich variieren, je nachdem, ob der Buchwert, das Ertragspotenzial oder Marktvergleichsmethoden herangezogen werden.

Premierminister Péter Magyar hat im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer wiederholt das Schweizer Modell als Vorbild angeführt. In der Schweiz wird diese Steuer seit Jahrzehnten erhoben, wobei eine spezifische Methodik zur Bewertung von Unternehmensvermögen zum Einsatz kommt – ein Aspekt, der für das Funktionieren solcher Systeme von zentraler Bedeutung ist. Internationale Erfahrungen zeigen jedoch, dass mehrere europäische Länder die Vermögenssteuer aufgrund zunehmender Schwierigkeiten bei der Bewertung und Durchsetzung abgeschafft haben.

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Der Vorschlag hat bereits heftige Reaktionen aus Fachkreisen und der Wirtschaft ausgelöst

Nach den derzeitigen Plänen soll die Vermögenssteuer mit einem pauschalen jährlichen Satz von 1 % erhoben werden; die Gesetzgebung könnte bis zum Herbst 2026 verabschiedet werden, und die Umsetzung wird ab 2027 erwartet.

Sándor Csányi, Vorstandsvorsitzender der OTP Bank, erklärte gegenüber Index zuvor, dass er die Struktur der vorgeschlagenen Steuer nicht vollständig verstehe. Obwohl er einer höheren Besteuerung grundsätzlich nicht ablehnend gegenüberstehe, äußerte er Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Belastungen für bereits besteuertes Vermögen.

Auch der Anlageexperte Viktor Zsiday äußerte Kritik und argumentierte, dass die Struktur ungarische Unternehmen benachteiligen könnte, da sie im Vergleich zu Unternehmen in ausländischem Besitz einem ungleichen Druck ausgesetzt wären.

Der genaue Umfang der Besteuerung bleibt ungewiss. Es ist noch nicht klar, ob nur Vermögen oberhalb der Schwelle besteuert würde oder ob das Überschreiten der Grenze dazu führen würde, dass das gesamte Vermögen steuerpflichtig wird – ein Punkt, der die effektive Steuerlast erheblich verändern könnte.

Letztendlich werden die Auswirkungen davon abhängen, wie weit die Steuerbemessungsgrundlage gefasst wird und wie die verschiedenen Vermögensklassen bewertet werden.

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Titelfoto: Facebook/Magyarország Kormánya

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