EILMELDUNG: Erasmus kehrt nach Ungarn zurück – ungarische Studierende können wieder im Ausland studieren!

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Ungarische Studierende können ab dem akademischen Jahr 2026/2027 wieder uneingeschränkt am Erasmus+-Programm der EU teilnehmen, wie die Regierung bekannt gegeben hat. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Budapest und Brüssel über die Verwaltung der ungarischen Hochschulstiftungen.
Ungarische Studierende sollen ab dem akademischen Jahr 2026/2027 wieder Zugang zum Erasmus+-Austauschprogramm der Europäischen Union erhalten, wie die ungarische Regierung am Donnerstag bekannt gab. Gleichzeitig wird erwartet, dass Hochschulen und Forscher, die zuvor von den Beschränkungen betroffen waren, wieder Zugang zu „Horizont Europa“, dem Flaggschiff-Programm der EU für Forschung und Innovation, erhalten.
Die Regierung bezeichnete diese Entwicklung als einen bedeutenden Erfolg der ersten 100 Tage der neuen Regierung und erklärte, dass die Verhandlungen mit Brüssel sowie die Umstrukturierung des ungarischen Universitätsstiftungssystems den Weg für diese Rückkehr geebnet hätten.
„Die ersten 100 Tage der neuen Regierung haben dazu geführt, dass ungarische Studierende wieder die Möglichkeit haben, in Europa zu studieren, Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen“, erklärte die Regierung.

Warum wurde Ungarn vom Erasmus-Programm ausgeschlossen?
Der Streit geht auf die Umgestaltung des ungarischen Hochschulwesens zwischen 2019 und 2021 zurück. Im Zuge dieses Prozesses wurden viele ehemals staatlich geführte Hochschulen an gemeinnützige Vermögensverwaltungsstiftungen, sogenannte KEKVA-Stiftungen, übertragen.
Diese Stiftungen erhielten umfangreiche staatliche Vermögenswerte und wurden unter die Aufsicht von Kuratorien gestellt, deren Mitglieder zum Teil Politiker, Regierungsbeamte oder andere Persönlichkeiten waren, die eng mit der Exekutive verbunden waren. Die Europäische Kommission äußerte Bedenken hinsichtlich potenzieller Interessenkonflikte, der Dauer der Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder sowie der Regeln für deren Ernennung und Abberufung.
Im Dezember 2022 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten daher im Rahmen des Konditionalitätsmechanismus der Union zum Schutz des EU-Haushalts, dass keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den ungarischen Stiftungen zur Verwaltung von Vermögenswerten von öffentlichem Interesse oder den von diesen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden dürfen.
Dies bedeutete nicht, dass Ungarn insgesamt von Erasmus+ ausgeschlossen wurde. Vielmehr betrafen die Einschränkungen Hochschulen, die im Rahmen des KEKVA-Systems betrieben wurden. Insgesamt waren 21 Hochschuleinrichtungen betroffen, darunter einige der größten Universitäten Ungarns. Rund 200.000 Studierende waren davon betroffen, da ihnen EU-finanzierte Mobilitätsmöglichkeiten nach und nach nicht mehr zur Verfügung standen.
Ungarn führte eine eigene Alternative ein
Die damalige Regierung reagierte darauf mit der Einführung des „Pannónia“-Stipendienprogramms im Jahr 2024, das aus dem ungarischen Staatshaushalt finanziert wurde. Mit einem anfänglichen Jahresbudget von rund 10 Milliarden HUF sollte das Programm Tausende ungarischer Studierender, Akademiker und Forscher bei Studien- oder Forschungsaufenthalten im Ausland unterstützen.
„Pannónia“ knüpfte auch Partnerschaften außerhalb Europas, konnte „Erasmus+“ jedoch nicht vollständig ersetzen.
Das EU-Programm bietet mehr als nur Stipendien: Es umfasst ein seit Langem etabliertes Netzwerk institutioneller Partnerschaften, gemeinsame Regeln, Regelungen zur Anerkennung von Leistungspunkten sowie die Zusammenarbeit zwischen Tausenden europäischer Hochschulen.
Hochschulreformen ebneten den Weg für die Rückkehr von Erasmus
Nach ihrem Amtsantritt legte die Tisza-Regierung einen Gesetzentwurf vor, der auf die Umstrukturierung des Systems der gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftungen abzielte. Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Kinderangelegenheiten sollen die Reformen Interessenkonflikte beseitigen, die Transparenz verbessern und die Autonomie der Hochschulen stärken.
Die Ministerin für Bildung und Kinderangelegenheiten, Judit Lannert, führte daraufhin Gespräche mit Hochschulrektoren und anderen Führungskräften im Hochschulbereich über die Änderung der bestehenden Stiftungsstruktur und, in einigen Fällen, die schrittweise Abschaffung des KEKVA-Modells. Die zentrale Frage war, wie das System mit den EU-Vorschriften zu Interessenkonflikten in Einklang gebracht werden kann, ohne dabei den Betrieb und die Finanzierung der Hochschulen zu beeinträchtigen.
Die jüngste Ankündigung der Regierung stellt das erste greifbare Ergebnis dieses Prozesses dar. Die praktische Wiederaufnahme des Erasmus+-Programms wird jedoch möglicherweise nicht an jeder Einrichtung gleichzeitig erfolgen. Die Hochschulen müssen noch internationale Partnerschaftsabkommen erneuern oder reaktivieren, Bewerbungsverfahren für Studierende einleiten und die Auszahlung von Stipendien organisieren.

