EU verabschiedet Sozialversicherungsvorschriften für im Ausland tätige Arbeitnehmer: Was ändert sich für Ungarn und für diejenigen, die in Ungarn arbeiten?

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Das Europäische Parlament hat eine lang erwartete Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verabschiedet und damit klarere Regelungen für Millionen von Menschen eingeführt, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten. Die Reform zielt darauf ab, den Zugang zu Sozialleistungen zu vereinfachen, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu stärken und Betrugsfälle zu reduzieren, während gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für mobile Arbeitnehmer in der gesamten Europäischen Union geschaffen wird.

Was wird sich ändern?

Die aktualisierten Rechtsvorschriften stellen klar, welche Sozialversicherungsvorschriften eines Landes für Personen gelten, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die folgenden:

Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer, die zur Arbeitssuche in ein anderes EU-Land reisen, können bis zu sechs Monate lang weiterhin Arbeitslosengeld aus ihrem Heimatland beziehen, mit der Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern, bis ihr Anspruch gemäß den nationalen Vorschriften erlischt.

Die Rechtsvorschrift enthält zudem klarere Regelungen dazu, wie Beschäftigungszeiten, Zeiten der Selbstständigkeit und Versicherungszeiten, die in verschiedenen EU-Ländern zurückgelegt wurden, bei der Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu berücksichtigen sind.

Grenzpendler

Für Personen, die in einem EU-Land wohnen, aber in einem anderen arbeiten, liegt die Zuständigkeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld in der Regel bei dem Land, in dem sie gearbeitet haben, sofern sie dort mindestens 22 aufeinanderfolgende Wochen als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Versicherter tätig waren. Diese Änderung soll die finanzielle Belastung für die Länder verringern, in denen die Pendler wohnen.

Entsandte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer oder Selbstständige, die vorübergehend für bis zu 24 Monate in ein anderes EU-Land entsandt werden, bleiben im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes versichert, sofern sie nicht an die Stelle eines anderen entsandten Arbeitnehmers treten. Zur Betrugsbekämpfung müssen die Arbeitnehmer vor ihrer Entsendung ins Ausland mindestens drei Monate lang im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes versichert gewesen sein.

Die Reform führt zudem ein obligatorisches Vorabmeldesystem ein, bevor Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Kurze Geschäftsreisen und Entsendungen, die nicht länger als drei Tage dauern, sind in der Regel davon ausgenommen, wobei der Bausektor jedoch nicht in den Genuss dieser Ausnahmeregelung kommt.

Langzeitpflege und Familienleistungen

Die Rechtsvorschrift führt erstmals eine EU-weite Definition von Leistungen der Langzeitpflege ein und unterscheidet klar zwischen einkommensersetzenden Familienleistungen und anderen Familienbeihilfen. Nach Angaben des Europäischen Parlaments sollen die Änderungen es Eltern, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinder zu betreuen, erleichtern und dazu beitragen, die Verantwortung für die Kinderbetreuung gerechter zu verteilen.

Verschärfte Maßnahmen gegen Betrug

Die aktualisierten Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten zu einem schnelleren Informationsaustausch, um Fehler, Betrug und missbräuchliche Praktiken aufzudecken, darunter auch sogenannte „Briefkastenfirmen“, die ausschließlich gegründet wurden, um Unterschiede zwischen den nationalen Vorschriften auszunutzen.

Wie haben die ungarischen Europaabgeordneten abgestimmt?

Der Rechtsakt wurde mit 511 Ja-Stimmen bei 87 Nein-Stimmen und 61 Enthaltungen angenommen. Laut dem veröffentlichten Abstimmungsergebnis:

  • Die Abgeordneten der Demokratischen Koalition (DK) stimmten dafür.
  • Mitglieder der Tisza-Partei, von Fidesz-KDNP und von „Unsere Heimat“ (Mi Hazánk) enthielten sich der Stimme.

Warum hat sich die Tisza-Partei der Stimme enthalten?

In einer Erklärung erklärte die Delegation der Tisza-Partei im Europäischen Parlament, das Abkommen enthalte mehrere für Ungarn vorteilhafte Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger.

Laut Telex argumentierte die Partei jedoch, dass der Vorschlag den ungarischen Unternehmen nach wie vor unverhältnismäßige administrative Belastungen auferlege, insbesondere im Bausektor aufgrund der strengeren Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer.

Der Europaabgeordnete Viktor Weisz bezeichnete die allgemeine Ausrichtung der Reform als positiv, fügte jedoch hinzu, dass „der derzeitige Kompromiss die Interessen ungarischer Unternehmen noch nicht ausreichend schützt“, was bedeute, dass die Delegation den Text in seiner jetzigen Form nicht unterstützen könne.

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzentwurf bedarf noch der formellen Zustimmung des Rates der Europäischen Union, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Da der Rat und das Parlament jedoch bereits eine vorläufige Einigung erzielt haben, dürfte die endgültige Verabschiedung eine reine Formalität sein. Nach der Verabschiedung gelten die neuen Vorschriften EU-weit und betreffen schätzungsweise 16 Millionen Menschen, die derzeit in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen leben oder arbeiten.

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