Generalstaatsanwalt lehnt Rücktritt ab und sendet deutliche Botschaft an Péter Magyar

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Der Generalstaatsanwalt hat deutlich gemacht, dass er nicht zurücktreten und seine Arbeit fortsetzen wird. In seinem ersten Fernsehinterview sprach er über seine Karriere und seine Position und reagierte direkt auf die Rücktrittsforderung von Péter Magyar.
Standhaftigkeit unter Druck
In der ATV-Sendung Egyenes Beszéd erklärte Nagy Gábor Bálint unmissverständlich, dass er nicht die Absicht hat, der Forderung von Péter Magyar nachzukommen und im Amt bleiben wird. Er betonte laut SzeretlekMagyarország, dass seine Arbeit als Generalstaatsanwalt rein beruflich sei und nichts mit politischem Engagement zu tun habe.
Er formulierte es folgendermaßen:
“Ich glaube, dass die Aufgabe des Generalstaatsanwalts nicht darin besteht, in der Öffentlichkeit aufzutreten, sondern eher so etwas wie eine graue Eminenz zu sein.”
Während des gesamten Gesprächs betonte er immer wieder, dass weder er noch seine Familie politische Bindungen haben. Er fügte hinzu, dass es in seiner Familiengeschichte keine Politiker gegeben habe und dass seine gesamte Karriere auf juristischer Professionalität aufgebaut gewesen sei.
Kein politischer Druck, er besteht darauf
Einer der umstrittensten Kritikpunkte an der Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren war der angebliche Mangel an Rechenschaftspflicht in mehreren heiklen Fällen. Der Generalstaatsanwalt wies Behauptungen, dass auf ihn oder seine Kollegen politischer Druck ausgeübt worden sei, entschieden zurück.
Nagy Gábor Bálint wies darauf hin, dass er im Juni 2022 gewählt wurde und daher nur die Verantwortung für die Entwicklungen seither übernehmen kann. Er sagte auch, dass er selbst als rangniedrigerer Staatsanwalt nie eine Einmischung in Verfahren erlebt habe.
“Nein, so etwas habe ich überhaupt nicht erlebt”, sagte er.
Er behauptete weiter, dass er im vergangenen Jahr keine Ersuchen oder Anweisungen erhalten hat, Verfahren, in die politische Persönlichkeiten verwickelt waren, einzustellen oder zu ändern.
Wiederaufnahme abgeschlossener Fälle
Ein großer Teil des Interviews konzentrierte sich auf hochkarätige Fälle wie die Völner-Schadl-Affäre und andere zuvor abgeschlossene Ermittlungen. Er räumte ein, dass in einigen Fällen politisch heikle Namen aufgetaucht waren, bestand aber darauf, dass Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage von Beweisen getroffen werden müssen.
Er erklärte, dass die Ermittlungen in bestimmten Fällen aufgrund unzureichender Beweise eingestellt wurden.
Er fügte jedoch hinzu:
“Sie können wieder aufgenommen werden, wenn die Frage in diese Richtung gelenkt wird. Ja, natürlich. Warum nicht?”
Ihm zufolge könnten im Falle eines politischen Wandels immer noch neue Informationen auftauchen, die zu weiteren Entwicklungen führen könnten. Er meinte, wenn “das System erschüttert wird”, löst dies oft einen Ansturm neuer Informationen aus, die den Strafverfolgungsbehörden helfen können.
Er verriet auch, dass es bereits mindestens einen Fall gibt, der wieder aufgenommen wurde, nachdem er zuvor geschlossen worden war.
Wir haben bereits darüber berichtet, wie der neue Premierminister Beamte der Fidesz-Regierung entlassen wird ( hier).
Überraschende Äußerungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Eine der überraschendsten Aussagen des Interviews war seine offene Unterstützung für den Beitritt Ungarns zur Europäischen Staatsanwaltschaft.
Er sagte, dies sei schon lange seine Position:
“Das ist mir nicht erst jetzt klar geworden, sondern das war schon immer meine Position, dass wir ihr tatsächlich beitreten sollten.”
Der Generalstaatsanwalt argumentierte, dass ein solcher Schritt die nationale Souveränität nicht bedrohen würde und es einfacher machen würde, Themen wie die Verwendung von EU-Geldern zu behandeln.
Er sprach sich auch für die Schaffung eines Amtes für die Wiederbeschaffung von Vermögenswerten aus, das seiner Meinung nach ungeklärte Vermögensanhäufungen untersuchen könnte, auch wenn keine Straftat nachgewiesen wurde.
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
Der Generalstaatsanwalt wies Vorschläge, die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium zu unterstellen, entschieden zurück. Er argumentierte, dass es in ganz Europa einen klaren Trend zu mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft gibt.
Seiner Ansicht nach würde eine Einschränkung der Autonomie der Staatsanwaltschaft den europäischen Rechtsstaatlichkeitsstandards und den Empfehlungen von Gremien wie der Venedig-Kommission widersprechen.
Abschließend bekräftigte er, dass er seine Arbeit fortsetzen wolle und erklärte:
“Ich möchte diese professionelle Arbeit fortsetzen. Mein ganzes Leben lang hat sich meine Tätigkeit ausschließlich auf meinen Beruf gestützt.”
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