Mann in Untersuchungshaft nach Angriff auf Zugbegleiter auf der Strecke Budapest–Wien

Sprache ändern:

Ein ungarisches Gericht hat die Untersuchungshaft für einen Mann angeordnet, der beschuldigt wird, einen Zugbegleiter auf der Strecke Budapest–Wien gewaltsam angegriffen zu haben, bevor er angeblich gedroht habe, den Bahnmitarbeiter zu töten, und sich am Bahnhof Komárom den Polizeibeamten widersetzt habe.

Das Bezirksgericht Tatabánya ordnete laut einer vom Gericht veröffentlichten Erklärung an, dass der Verdächtige wegen des Verdachts der Gewalttätigkeit gegen eine Person in Ausübung öffentlicher Aufgaben für einen Monat in Untersuchungshaft bleiben soll.

Der mutmaßliche Übergriff begann während der Fahrkartenkontrolle

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall am 28. Juli, als der Mann in einem Zug von Budapest nach Wien unterwegs war.

Den Ermittlungsergebnissen zufolge forderte der Schaffner den Fahrgast auf, seine Fahrkarte vorzuzeigen. Der Verdächtige soll vor sich hin gesprochen haben, bevor er plötzlich aufstand und den Schaffner ohne erkennbaren Anlass heftig gegen Kopf und Brust schlug.

Der Schaffner zog sich in den Gang des Zuges zurück, doch den Ermittlern zufolge folgte ihm der Mann und versetzte ihm wiederholt Schläge auf den gesamten Körper.

Notstopp in Komárom

Der Zug führte am Bahnhof Komárom eine Notbremsung durch, wo sich der Verdächtige angeblich weiterhin aggressiv verhielt.

Nach Angaben des Gerichts drohte er dem Schaffner sogar noch nach dem Anhalten des Zuges mit dem Tod.

Als Polizeibeamte am Tatort eintrafen, soll der Mann sie aggressiv angeschrien und sich wiederholt geweigert haben, den Anweisungen Folge zu leisten. Die Beamten konnten ihn schließlich unter Anwendung körperlicher Gewalt überwältigen und ihm Handschellen anlegen.

Das Gericht führt Fluchtgefahr und die Befürchtung einer Zeugenbeeinflussung als Gründe an

Das Gericht entschied, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft erfüllt seien, da die Straftat mit einer möglichen Freiheitsstrafe geahndet werde. Die Richter stellten zudem fest, dass ein echtes Risiko bestehe, der Verdächtige könne fliehen oder untertauchen. Nach Angaben des Gerichts gibt es Hinweise darauf, dass er vor seiner Festnahme beabsichtigte, Ungarn in unbekannte Richtung zu verlassen.

Darüber hinaus erklärte das Gericht, es gebe begründete Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Verdächtige im Falle einer Freilassung Zeugen, die im Rahmen des Strafverfahrens noch nicht vernommen wurden, einschüchtern oder unrechtmäßig beeinflussen könnte. Aus diesen Gründen ordnete das Gericht seine Untersuchungshaft für einen Monat an. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *