Die Regeln zum ungarischen Immunitätszertifikat haben sich geändert!
Am Montagabend hat die ungarische Regierung in einem neuen Dekret einige Änderungen bezüglich des Immunitätszertifikats erlassen. Diese Änderungen betreffen bis zu einem gewissen Grad sowohl ungarische als auch ausländische Staatsbürger.
Basierend auf der neuen Entscheidung, die in bekannt gegeben wurde Ungarisches Amtsblatt, betreffen die wichtigsten Änderungen die Impfung der ungarischen Staatsbürger, die keine Sozialversicherungsnummer (TAJ) haben und diese Ausländer, die schon lange im Land leben. Das Dekret schafft die Rechtsgrundlage für die Impfung dieser beiden Gruppen. Alle Unterlagen, die für die Erstellung, Lieferung und den Erhalt des Zertifikats erforderlich sind, sind ebenfalls beteiligt, schreibt hvg.hu.
Für ungarische Staatsbürger ohne TAJ-Nummer ist der Vorgang natürlich etwas einfacher. Sie müssen keine Bedingungen erfüllen, die in mehreren anderen Gesetzen festgelegt sind. Beispielsweise wird die Dauer ihres Aufenthalts im Land bei der Impfung nicht berücksichtigt.
Auf der anderen Seite ist der Fall der Ausländer etwas anders. Nur
diejenigen, die sich längere Zeit in Ungarn aufhalten, können sich im Land impfen lassen. Die Aufenthaltserlaubnis ist das Dokument, das diese Tatsache nachweist.
Falls der ausländische Staatsbürger weder einen Reisepass noch einen Personalausweis besitzt (bei britischen Staatsbürgern), dies Aufenthaltstitel und seine Nummer werden in das Feld für die Passnummer auf dem Immunitätszertifikat eingetragen. Somit,
Der Immunitätsnachweis ist nur zusammen mit dem Aufenthaltstitel gültig!
Wenn ein ausländischer Staatsbürger keine TAJ-Karte hat, er hat natürlich weiterhin Anspruch auf die Immunitätsbescheinigung, wie oben erwähnt. Er benötigt jedoch einen separaten, sog „technischer Code“, der die TAJ-Nummer auf dem Immunitätszertifikat ersetzt.
Dieser Code muss persönlich und nur persönlich an einem bestimmten „Regierungsfenster“ erfragt werden.
Theoretisch und basierend auf dem am Montag erlassenen Dekret sollten diese Details das Problem lösen, mit dem viele Ausländer bezüglich des Impfverfahrens konfrontiert waren.
Auch der Erlass zum Immunitätszertifikat wurde etwas modifiziert, dennoch handelt es sich um ein ziemlich wichtiges Detail. Bisher sagte das Dekret, dass die „Das Immunitätszertifikat beweist die Tatsache, dass die Person, die es besitzt, mit einem Impfstoff gegen Covid-19 geimpft wurde, einem Impfstoff, der sowohl von der Europäischen Union als auch von der ungarischen Regierung zugelassen und verwendet wird.“ Beginnen Sie von Mai 13, dieser Satz wird modifiziert und wird das sagen
die Immunitätsbescheinigung beweist den Empfang des Impfstoffs auf dem Territorium Ungarns.
Der Erlass enthielt daher keine weiteren Informationen oder Klarstellungen Wir wissen nicht genau, ob dies bedeutet, dass die ungarische Regierung keine von anderen Ländern ausgestellten Immunitätszertifikate akzeptiert da diese Personen in Ungarn nicht geimpft wurden. Dies widerspricht den Neuigkeiten, über die wir letzte Woche berichtet haben zwei bilaterale Abkommen, die Ungarn bereits mit zwei Ländern unterzeichnet hat, um die Immunitätszertifikate des jeweils anderen zu akzeptieren.
Lesen Sie auchDie Impfregistrierung wird für ausländische Einwohner und ethnische Verwandte in Ungarn eröffnet
Quelle: hvg.hu
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