Dringende Änderungen: Flüge nach Budapest gestrichen, Streik droht Osterpläne zunichte zu machen
Flüge der Austrian Airlines in Budapest wurden zu Beginn der Osterreisesaison aufgrund eines bevorstehenden Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft am Donnerstag und Freitag gestrichen. Passagieren wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen, da sich Fluggesellschaften bei Störungen möglicherweise nicht immer an die Entschädigungsregeln halten.
Ein Streik in Österreich hat den Flugverkehr während der Hochsaison unterbrochen Osterferien, von der Zehntausende Passagiere, darunter auch Ungarn, betroffen sind und den Beginn der regionalen Tourismussaison beeinträchtigen, heißt es Economx.
Der Streit zwischen der Gewerkschaft Vida, die das Flug- und Bodenpersonal vertritt, und dem Arbeitgeber bleibt ungelöst, was zu einem Warnstreik von 3,500 Beschäftigten der Austrian Airlines von Donnerstag Mitternacht bis Freitag Mittag führte. Die Fluggesellschaft hat 400 Flüge gestrichen, davon sind rund 50,000 Passagiere betroffen, die direkt benachrichtigt werden.
Dieser Streik verdeutlicht eine erhebliche Kluft zwischen Arbeitnehmer- und Unternehmensinteressen, was zu Verlusten für die Fluggesellschaft und die Tourismusbranche aufgrund stornierter Reisen führt.
Ungarisch Reisende, die dazwischen fliegen Budapest Auch in Wien und Wien kommt es aufgrund des Streiks der Austrian Airlines zu Störungen. Flüge von Budapest nach Wien und umgekehrt wurden gestrichen, was zu Unannehmlichkeiten für die Passagiere führte.
Der Streik von Austrian Airlines ist Teil breiterer Arbeitsunruhen bei Lufthansa (der Muttergesellschaft von Austrian Airlines), wo die Arbeiter höhere Löhne fordern. Der Streik wird voraussichtlich zu erheblichen finanziellen Einbußen für Austrian Airlines führen und die Lohnunterschiede zwischen Lufthansa und den Mitarbeitern ihrer Tochtergesellschaft deutlich machen.
Entschädigung für annullierte Flüge
Die Österreichische Agentur für Passagier- und Fluggastrechte empfiehlt betroffenen Passagieren, sich wegen einer Entschädigung an ihre Fluggesellschaft zu wenden. Zu den Optionen gehören eine Rückerstattung, ein alternativer Flug oder ein ähnliches Ziel.
Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Faktoren wie der Kündigungsfrist und den Unterschieden bei den alternativen Transportmöglichkeiten. In der Regel wird keine Entschädigung angeboten, wenn die Passagiere weniger als sieben Tage vor dem Flug informiert werden und der Alternativflug innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens des ursprünglichen Flugplans liegt.
Auswirkungen auf den Tourismus
Gábor Varga, ein Luftfahrtexperte, bemerkte dazu Economx dass Streiks in der Hauptreisezeit wie Ostern zu erheblichen Verlusten für Fluggesellschaften, Passagiere und auch den Tourismus führen können. Der Zeitpunkt des Streiks während einer geschäftigen Reisezeit kann die Reisepläne von Wanderarbeitern, Freizeitreisenden und Familien in den Schulferien durcheinander bringen und möglicherweise dazu führen, dass Reisende ihre Reisen verschieben oder stornieren.
Was erwartet Sie in der folgenden Saison?
Passagiere sollten im Hinblick auf streikbedingte Flugausfälle wachsam bleiben, da die Fluggesellschaften ihren Entschädigungsverpflichtungen möglicherweise nicht immer nachkommen. Während Fluggesellschaften Streiks oft als „außergewöhnliche Umstände“ bezeichnen, um eine Entschädigung zu vermeiden, stellte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs klar, dass Streiks, die von der Gewerkschaft einer Fluggesellschaft für Lohnverhandlungen organisiert werden, nicht als solche gelten.
Es wird jedoch unterschieden zwischen Streiks von Flugpersonal, Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen; Nur Streiks der eigenen Mitarbeiter der Fluggesellschaft erfordern eine Entschädigung. Passagiere sollten sich ihrer Rechte und möglichen Entschädigungsansprüche in solchen Situationen bewusst sein.
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