Strengere Regeln für ungarische Pässe stehen bevor: Was der neue Plan bedeutet

Die Regierung bereitet sich auf die Einführung strengerer und transparenterer Vorschriften für den Umgang mit ungarischen Reisepässen und den Zugang zu Daten vor. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Entwurf eines Dekrets des Energieministeriums hervor. Der Vorschlag, der sich derzeit in der öffentlichen Konsultation befindet, zielt darauf ab, ein einheitlicheres, rechtssicheres und effizienteres System für die verschiedenen Behörden zu schaffen, die mit Passangelegenheiten befasst sind, wie z.B. Bezirksämter, Konsularbeamte und die allgemeine Passbehörde.
Einheitliche Regeln für nicht abgeholte ungarische Pässe
Eine der bemerkenswertesten vorgeschlagenen Änderungen betrifft nicht abgeholte Pässe. Nach Angaben von Portfolio würde ein Pass, der nicht innerhalb von 60 Tagen in einem Bezirksamt (oder innerhalb eines Jahres in einem ungarischen Konsulat) abgeholt wird, für ungültig erklärt werden. Das Dokument würde dann an die ungarische Passbehörde zurückgeschickt, wo es außer Dienst gestellt und für die Vernichtung vorbereitet würde, wobei jeder Schritt im Passregister protokolliert würde.
Obwohl diese Praxis heute teilweise existiert, ist das Verfahren nicht einheitlich geregelt oder wird nicht konsequent angewendet. Die neue Verordnung zielt darauf ab, dieses Verfahren zu standardisieren und eine strengere Durchsetzung zu gewährleisten.
Strengere Bedingungen für Datenanfragen
Der Vorschlag sieht auch strengere Bedingungen für die Beantragung von personenbezogenen Daten aus dem Passregister vor. Die Antragsteller müssten ihren Antrag direkt bei der allgemeinen ungarischen Passbehörde stellen, ihre Verbindung zu der betreffenden Person nachweisen und eine Rechtsgrundlage für die Datennutzung vorlegen. Diese Rechtsgrundlage muss dokumentiert werden, entweder durch Verweis auf ein bestimmtes Gesetz oder durch Beifügung entsprechender Unterlagen.

Wichtig ist, dass die Daten nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die identifizierenden Details mit einer einzelnen Person im Register übereinstimmen. Außerdem wäre jeder gewährte Zugang maximal ein Jahr lang gültig. Sollte der Zweck oder die Rechtsgrundlage für den Zugriff nicht mehr bestehen, würde die Passbehörde die Genehmigung widerrufen.
Betonung von Transparenz und rechtlichen Garantien
Wie InfoStart schreibt, erklärt die Regierung, dass das Ziel der vorgeschlagenen Änderungen darin besteht, den Rechtsschutz zu erhöhen und die Kontrolle über das gesamte System der Passbearbeitung und Datenverarbeitung zu verbessern. Die Behörden betonen, dass diese Änderungen die Prozesse transparenter machen und sicherstellen würden, dass personenbezogene Daten mit größerer Sorgfalt und Verantwortlichkeit behandelt werden.
Die technischen Aktualisierungen umfassen auch
Neben den verfahrenstechnischen Änderungen enthält der Verordnungsentwurf auch technische Anpassungen, um die Sprache der ungarischen Passvorschriften zu modernisieren. So sollen beispielsweise Begriffe wie “Ungültigmachung, Stilllegung und Vernichtung” genauer definiert und veraltete Abschnitte der Verordnung aufgehoben werden, um Platz für klarere und aktuellere Regeln zu schaffen.
Wenn die neuen Vorschriften nach der öffentlichen Konsultation angenommen werden, könnten sie die Art und Weise, wie Pässe und die damit verbundenen Daten in Ungarn verwaltet werden, grundlegend verändern und sich sowohl auf die Bürger als auch auf diejenigen auswirken, die mit ungarischen Konsulaten im Ausland zu tun haben.
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