Ungarischer Teenager ermordet seine Urgroßmutter in einer Budapester Wohnung

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Ein Budapester Gericht hat die Untersuchungshaft für einen Teenager wegen des Verdachts auf Mord an seiner Urgroßmutter für einen Monat angeordnet, wie die Pressestelle des Budapester Stadtgerichts am Montag mitteilte.
Ungarischer Teenager ermordete seine Urgroßmutter auf grausame Weise
Die Polizei hatte zuvor berichtet, dass eine 85-jährige Frau in einem Anwesen in der Práter-Straße in Budapest getötet worden war. Bis Samstag hatten die Ermittler den mutmaßlichen Täter als den 16-jährigen Urenkel des Opfers identifiziert. Er wurde wegen des Verdachts auf Totschlag verhört, in Gewahrsam genommen, und die Staatsanwaltschaft beantragte offiziell seine Festnahme.
Seine Partnerin, ein 15-jähriges Mädchen, wurde ebenfalls als Verdächtige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Straftat befragt. Auch sie wurde festgenommen, und die Staatsanwaltschaft beantragte ihre Festnahme, wie die ungarische Nachrichtenagentur berichtete.
Nach Angaben des Gerichts besteht der begründete Verdacht, dass der Junge geplant hatte, Geld oder Wertsachen von seiner Urgroßmutter zu erlangen. Zur Vorbereitung soll er im Internet nach Methoden gesucht haben, um eine ältere Person wehrlos zu machen, unter anderem durch den Einsatz von Medikamenten oder Ersticken.

Zwei Tage später suchte der Verdächtige in Begleitung seiner minderjährigen Freundin und seines jüngeren Geschwisters das Opfer am Abend auf und forderte Geld. Es kam zu einem Streit, in dessen Verlauf der Junge die ältere Frau angeblich von hinten schlug, sie am Hals packte und mit einem scharfen Gegenstand mehrfach auf sie einstach und sie zerschnitt. Anschließend nahm er ihr eine Goldkette mit einem Anhänger vom Hals, zwei Ringe von den Fingern sowie ihre Ohrringe ab und verließ den Tatort mit diesen Gegenständen sowie einem Mobiltelefon. Das Opfer erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.
Die alte Frau musste für 70 Euro sterben
Am folgenden Tag verpfändeten der Junge und seine Freundin die gestohlenen Ohrringe in einem Budapester Pfandhaus und erhielten dafür 25.000 Forint (70 Euro). Bei einer Anhörung stellte der Untersuchungsrichter fest, dass hinreichender Verdacht auf schweren Totschlag gegen den Jungen bestehe, während das Mädchen im Verdacht steht, bei der Tat Beihilfe geleistet zu haben.
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Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Untersuchungshaft des Jungen sei notwendig, um Flucht, Beweisverschleierung oder Beweismanipulation zu verhindern. Im Falle des Mädchens beantragte sie eine Form der strafrechtlichen Überwachung, die sie an einen bestimmten Wohnort bindet. Das Gericht gab beiden Anträgen statt.
Die auf einen Monat festgesetzte Untersuchungshaft des Jungen soll in einer Jugendstrafanstalt vollstreckt werden, während die Überwachung des Mädchens für vier Monate aufrechterhalten bleibt. Das Urteil ist im Fall des Mädchens rechtskräftig, während im Fall des Jungen Berufung eingelegt wurde.
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